Bewerbung - Schule für Gesundheits-, Kinderkranken- und Krankenpflege

 

Zugangsvoraussetzungen

  • gesundheitliche Eignung   

  • kein gesetzliches Mindestalter   

  • zehnjährige Schulbildung mit Abschluss

  • wünschenswert:

  • Fachoberschulreife oder höherer Schulabschluss

Es gibt keine rechtlichen Altersbeschränkungen. Die Aufnahme an unserer Schule wird auch durch das persönliche Auftreten bestimmt.

 

Ausbildungsbeginn

  • jährlich am 1. April und 1. Oktober für den Beruf
    "Gesundheits- und Krankenpflegerin" und "Gesundheits- und Krankenpfleger"(jeweils 25 Ausbildungsplätze)

  • Am 01.04.2013 beginnt voraussichtlich der nächste Kurs für den Beruf
    "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin" und "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger"

Bewerbungen sollen frühestens 9 Monate vor Lehrgangsbeginn eingereicht werden.

Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie von uns unaufgefordert eine Mitteilung.

 

Einzureichende Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsschreiben

  • Tabellarischer Lebenslauf

  • Kopien (keine Originale) aller Schulabschluss- bzw. Schulabgangszeugnisse
    (falls der Schulbesuch noch nicht beendet ist: das letzte Zeugnis / bzw. eine Ausbildungsbescheinigung)

  • Kopien der Arbeits-, Tätigkeits- und Praktikumsnachweise

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen lose in einem DIN A4 Umschlag an die Leitung der Schule für Gesundheits-, Kinderkranken- und Krankenpflege.
Aus ökologischen und ökonomischen Gründen bitten wir Sie auf Schnellhefter und Plastikfolien (Prospekthüllen) zu verzichten.

 

Anerkennung von...

  • ausländischen Bildungsabschlüssen  
    Bitte reichen Sie ausländische Bildungsnachweise nur in amtlich übersetzter deutscher Sprache ein (ggf. beglaubigte Fotokopien). Senden Sie Ihre Zeugnisse an die Bezirksregierung in Köln zur Feststellung der Gleichwertigkeit mit deutschen Bildungsabschlüssen.

    Adresse
    Bezirksregierung Köln
    Zeughausstr. 4-8 + 10,
    Postfach 10 15 48
    50667 Köln

    Tel.: +49 221 147-2513 (Zentrale 147-0)
    Tel.: +49 221 147-2886
    www.bezreg-koeln.nrw.de*

  • ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen
    können nicht in Köln anerkannt werden. Senden Sie in diesem Fall Ihre Zeugnisse an die Bezirksregierung in Düsseldorf

    Adresse
    Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle für das Land NRW
    Fischerstr. 10
    40477 Düsseldorf

    oder

    Postfach 300865
    40408 Düsseldorf

    Tel.: +49 211 47-50

Über Ihre Bewerbung um einen Ausbildungsplatz an unserer Schule für Gesundheits-, Kinderkranken- und Krankenpflege kann erst bei Vorlage der Zeugnisanerkennung entschieden werden.

 

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