Informationen zur Ausbildung
urkunde gepruefte qualitaet
 

Die Logopädie-Ausbildung wird an staatlich anerkannten Schulen für Logopädie durchgeführt. Nach der bundeseinheitlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden vom 01.10. 1980 umfasst die dreijährige Ausbildung mindestens 1740 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 2100 Stunden praktische Ausbildung, wobei von 40 Unterrichtswochen im Jahr mit ca. 32 Unterrichtsstunden pro Woche ausgegangen wird.

Drei Semester der Fachschulausbildung können für das Studium der Lehr- und Forschungslogopädie anerkannt werden (siehe unten).

Artikel über die Ausbildung aus UKA Plus 10/2007 (JPG)

Die Vorlesungen und Übungen werden von Lehrlogopäden, Ärzten, Linguisten und Psychologen des Universitätsklinikums Aachen und von freien Mitarbeitern in folgenden Fächern gehalten:

 

Theoretischer und Praktischer Unterricht 1740 Std.

  • Medizinische Fächer: 620 Std.
    Anatomie, Physiologie, Pathologie, Kieferheilkunde, Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Phoniatrie, Audiologie und Pädaudiologie, Elektro- und Hörgeräteakustik, Pädiatrie und Neuropädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychiatrie und Neurologie, Aphasiologie

  • Psychologische/Pädagogische Fächer: 300 Std. 
    Psychologie und klinische Psychologie, Pädagogik, Soziologie, Sonderpädagogik

  • Sprach- und Sprechwissenschaften: 180 Std. 
    Phonetik, Linguistik, Psycholinguistik, Sprecherziehung

  • Logopädie: 640 Std.
    Logopädie, Stimmbildung, Berufskunde

 

Praktische Ausbildung 2100 Std.

  • Hospitationen: 340 Std.
    in Phoniatrie, Logopädie und anderen fachbezogenen Bereichen sowie Exkursionen

  • Praxis der Logopädie: 1520 Std. 
    Übungen zur Befunderhebung und Therapieplanung, Therapie unter fachlicher Aufsicht und Anleitung

  • Praxis in Zusammenarbeit mit den Angehörigen des therapeutischen Teams: 240 Std. 
    auf den Gebieten der Audiologie und Pädaudiologie, Psychologie einschließlich Selbsterfahrung und Musiktherapie

In der vorlesungsfreien Zeit sind drei externe logopädische Praktika in klinischen bzw. in pädagogischen Einrichtungen sowie bei niedergelassenen Logopäden vorgesehen.

Die staatliche Prüfung wird am Ende der Ausbildung vor einem Prüfungsausschuss abgelegt. Sie umfasst einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Ist die Prüfung bestanden, wird die Erlaubnis zur Führung der bundesgesetzlich geschützten Berufsbezeichnung "Logopäde" oder "Logopädin" von der zuständigen Behörde erteilt.

 

Wohnmöglichkeit, Kosten und Ausbildungshilfen

Ausbildungsgebühren werden nicht erhoben. Es wird keine Ausbildungsvergütung bezahlt. Fachliteratur und Arbeitsmaterial müssen vom Ausbildungsteilnehmer selbst beschafft werden (ca. 1500.- €). Hinzu kommen Kosten für Fahrt und Unterkunft bei Exkursionen und externen Praktika.

Es bestehen in begrenztem Umfang Wohnmöglichkeiten im Personalwohnheim des Klinikums. Die Logopädenlehranstalt ist für Ausbildungsbeihilfen als förderungswürdig anerkannt.

   

Informationen zur Bewerbung 

Hier informieren wir Sie darüber, wann und wie Sie sich bewerben können.

 

Weiterqualifikation für das Studium "Lehr- und Forschungslogopädie

Seit dem WS 2007/2008 bietet die RWTH einen Bachelorstudiengang Logopädie (B.Sc.) und einen Masterstudiengang Lehr- & Forschungslogopädie (M.Sc.) an. Voraussetzung für den Bachelorstudiengang ist eine abgeschlossene Fachschulausbildung als Logopädin bzw. Logopäde. Schwerpunkt des Bachelorstudiengangs ist die Evidenzbasierte Praxis, Schwerpunkte des Masterstudiengangs sind die Therapieforschung und die Lehr- & Lernforschung.

Der Bachelorstudiengang umfasst 3 Jahre (180 ECTS). Der Studienverlauf des Bachelorstudiengangs gliedert sich in zwei Abschnitte. Das 1.-3. Semester wird durch die Fachschulausbildung abgedeckt. Das 4.-6. Semester findet als Vollzeitstudium an der RWTH statt. Da die Fachschulausbildung Voraussetzung für das Studium ist, beginnen alle Studierenden im 4. Semester.

Weitere Auskünfte zum Studiengang Lehr- und Forschungslogopädie erhalten Sie unter [www.logopaedie.rwth-aachen.de]* und an folgenden Stellen:

 

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