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Fallpauschalen vollstationär
- Anlage A
Den detaillierten DRG-Entgeltkatalog für vollstationäre Leistungen mit Angaben zur Entgelthöhe sowie den Zu- und Abschlägen unter Berücksichtigung der DRG-spezifischen mittleren, unteren und oberen Grenzverweildauern finden Sie in der Anlage A.
- Anlage B
Darüber hinaus können krankenhausindividuell vereinbarte DRG- Fallpauschalen zur Abrechnung kommen. Diese Fallpauschalen finden Sie in der Anlage B.
Zusatzentgelte gem. § 5 FPV
- Anlage C
Seit 2008 werden in Anlage 2 i.V.m. Anlage 5 zur FPV bundeseinheitliche Zusatzentgelte vorgegeben. Die bundeseinheitlichen Zusatzentgelte finden Sie in Anlage C.
- Anlage D
Daneben können entsprechend § 6 Abs. 1 u. 2a KHEntgG sowie Anl. 4 i.V.m. Anl. 6 zur FPV 2007 Zusatzentgelte individuell zwischen Krankenhaus und Krankenkassen vereinbart und mit Zahlbeträgen versehen werden. Die krankenhaus-individuellen Zusatzentgelte für das Universitätsklinikum Aachen finden Sie in Anlage D.
Zusatzentgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gem. § 6 Abs. 2 KHEntgG
- Anlage E
Gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG werden außerdem für bestimmte neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB), die noch nicht durch die DRG-Fallpauschalen und Zusatzentgelte sachgerecht vergütet werden können, gesonderte, gleichfalls zwischen Krankenhaus und Krankenkassen vereinbarte Zusatzentgelte abgerechnet. Die krankenhausindividuellen Zusatzentgelte für besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) für das Universitätsklinikum Aachen finden Sie in Anlage E.