| Promovieren an der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen | ||||
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Achtung: Es ist eine zweite Änderungsordnung der Promotionsordnung vom 08.01.2008 verabschiedet worden, die am 13.11.2010 in Kraft getreten ist. Die erste Änderungsordnung der Promotionsordnung vom 08.01.2008 tritt gleichzeitig außer Kraft. |
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Zuständig für den korrekten Ablauf der Promotionsverfahren ist der Promotionsausschuss der Medizinischen Fakultät bzw. dessen Vorsitzender. Ansprechpartner der Doktoranden im Verlauf des Promotionsverfahrens sind die vom Dekan beauftragten Mitarbeiter des Promotionsbüros. Hinweis: [1] International Committee of Medical Journal Editors, Uniform requirements for manuscripts submitted to biomedical journals. International Committee of Medical Journal Editors. Ann Intern Med. 1997; 126:36-47. [2] Altman DG, Gore SM, Gardner MJ, Pocock SJ. Statistical guidelines for contributors to medical journals. Br Med J (Clin Res Ed). 1983 May 7; 286(6376): 1489-1493.
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Die einzelnen Schritte des Verfahrens sind in der Promotionsordnung (PDF) der Medizinischen Fakultät vom 8. Januar 2008 in der Fassung der zweiten Änderungsordnung vom 08.11.2010 festgelegt. Man kann sie zusammenfassend so beschreiben: 1. Einreichen des Antrags auf Zulassung zur Promotion 2. Eröffnung des Promotionsverfahrens 3. Auslage vor der Fakultät Nach abgeschlossener Auslage vor der Fakultät erhält der Koordinator des mündlichen Prüfungstermins eine schriftliche Benachrichtigung und vereinbart den mündlichen Prüfungstermin mit Ihnen und den Mitgliedern der Promotionskommission. 4. Mündliche Prüfung 5. Doktorurkunde Einmal jährlich organisiert die Medizinische Fakultät eine offizielle Promotionsfeier, zu der die Promovierten des vorangegangenen Jahres eine schriftliche Einladung erhalten.
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