Promovieren an der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen
Ihre Kontaktadresse
  • Dekanat der Medizinischen Fakultät
    Pauwelsstraße 30   
    52074 Aachen

    Ihre Ansprechpartnerinnen

    Andrea Meister
    Dipl.-Ing. (FH) Claudia Kelmes
    Universitätsklinikum, 2. Etage, Flur A, Zimmer 36
    Tel.: +49 241 80-89168
    Fax: +49 241 80-82470
    E-Mail: promotionsbuero@ukaachen.de

    Sprechzeiten, allgemein
    Dienstag und Donnerstag: 10:30 - 12:00 Uhr

    Sprechzeiten zum Einreichen des Antrags auf Zulassung zur Promotion
    Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr (keine telefonische Sprechstunde)

    Achtung: Es ist eine Änderungsordnung der Promotionsordnung vom 08.01.2008 verabschiedet worden, die am 23.01.2010 in Kraft getreten ist. Die Promotionsordnung vom 08.01.2008 tritt gleichzeitig außer Kraft.

    Der Promotionsausschuss hat neue Empfehlungen zur Beurteilung von Dissertationen
     (PDF) beschlossen.

Promotion

Zuständig für den korrekten Ablauf der Promotionsverfahren ist der Promotionsausschuss der Medizinischen Fakultät bzw. dessen Vorsitzender. Ansprechpartner der Doktoranden im Verlauf des Promotionsverfahrens sind die vom Dekan beauftragten Mitarbeiter des Promotionsbüros.

Hinweis:
Falls medizin-statistische bzw. biometrische Methoden für die Bearbeitung des Promotionsprojektes notwendig sind, ist eine entsprechende Beratung* dringend zu empfehlen. Das Institut für Medizinische Statistik (Direktor Univ.-Prof. Dr. rer. nat. Ralf-Dieter Hilgers) bietet Erstberatungsgespräche (privatissime) im Rahmen des Beratungskolloquiums an. Es ist empfehlenswert, dieses Beratungsgespräch zu einem frühen Zeitpunkt, etwa in der Planungsphase des Promotionsprojektes in Anspruch zu nehmen. Standards zur Planung und Beschreibung von Studien findet man etwa unter www.consort-statement.org*. Für experimentelle Arbeiten sind diese Methoden analog anzuwenden [1, 2].

[1] International Committee of Medical Journal Editors, Uniform requirements for manuscripts submitted to biomedical journals. International Committee of Medical Journal Editors. Ann Intern Med. 1997; 126:36-47.

[2] Altman DG, Gore SM, Gardner MJ, Pocock SJ. Statistical guidelines for contributors to medical journals. Br Med J (Clin Res Ed). 1983 May 7; 286(6376): 1489-1493.

 

Der Ablauf des Promotionsverfahrens

Die einzelnen Schritte des Verfahrens sind in der Promotionsordnung (PDF) der Medizinischen Fakultät vom 8. Januar 2008 in der Fassung der ersten Änderungsordnung vom 21.01.2010 festgelegt. Man kann sie zusammenfassend so beschreiben:

1. Einreichen des Antrags auf Zulassung zur Promotion
Nach Fertigstellung der Dissertationsschrift und Rücksprache mit Ihrem Betreuer richten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Promotion an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen. Ein Merkblatt zur Antragseinreichung (PDF), das auch im Dekanat erhältlich ist, informiert Sie über die Form des Antrags und die geförderten Anlagen.

2. Eröffnung des Promotionsverfahrens
Liegt Ihr Antrag mit allen Unterlagen dem Dekanat vollständig vor, wird Ihr Promotionsverfahren offiziell eröffnet. Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Verfahrenseröffnung, in der Ihre beiden Gutachter und der Vorsitzende genannt werden. Gleichzeitig werden Ihre beiden Referenten mit der Bitte um ein benotetes Gutachten angeschrieben. Die Gutachter erhalten eine Frist von zwei Monaten.

3. Auslage vor der Fakultät
Wenn die angeforderten Gutachten im Dekanat eingegangen sind, muss Ihre Dissertation 2 Wochen (in der Vorlesungszeit) bzw. 4 Wochen (in der vorlesungsfreien Zeit) vor der Fakultät ausliegen. (Die Auslage vor der Fakultät wird wegen der großen Anzahl der Promotionsverfahren zusammenfassend einmal wöchentlich organisiert.)

Nach abgeschlossener Auslage vor der Fakultät erhält der Vorsitzende der Promotionskommission eine schriftliche Benachrichtigung und vereinbart den mündlichen Prüfungstermin mit Ihnen und den Berichtern.
Der festgesetzte Termin wird Ihnen mindestens 10 Tage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt.

4. Mündliche Prüfung
Am Tage der mündlichen Prüfung erhalten Sie im Dekanat die notwendigen Prüfungsunterlagen und praktische Hinweise für die Erstellung und Veröffentlichung Ihrer Dissertation.

5. Doktorurkunde
Entsprechen die im Dekanat bzw. der Hochschulbibliothek abgelieferten Pflichtdrucke den Anforderungen der Medizinischen Fakultät, wird Ihre Doktorurkunde ausgefertigt. Mit dem Empfang der Urkunde ist das Promotionsverfahren abgeschlossen.

Einmal jährlich organisiert die Medizinische Fakultät eine offizielle Promotionsfeier, zu der die Promovierten des vorangegangenen Jahres eine schriftliche Einladung erhalten.

 

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