Hier informieren wir Sie darüber, wann und wie Sie sich bewerben können. Verwenden Sie dafür bitte die Unterlagen für die Bewerbung, die Sie von dieser Seite aus aufrufen können.
Welche Voraussetzungen sind für die Ausbildung erforderlich?
Nach dem Gesetz des Logopäden vom 7. Mai 1980 bestehen folgende allgemeine Mindestvoraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung:
- die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie
- eine abgeschlossene Realschulausbildung, eine andere gleichwertige Ausbildung oder eine nach Hauptschulabschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.
Erwünscht sind Fachhochschulreife oder Abitur
Weitere Voraussetzungen für die Ausbildung sind:
- gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung (ärztliches Attest)
- normales Hör- und Sehvermögen (auch mit Sehhilfe) (Vorlage eines Audiogrammes)
- eine gesunde und belastungsfähige Stimme (HNO-ärztliches oder phoniatrisches Attest)
- Musikalität
- die Fähigkeit zu einer möglichst dialektneutralen Artikulation
- eine flüssige unauffällige Rede, gute laut- und schriftsprachliche Beherrschung der deutschen Sprache
Wir empfehlen Ihnen außerdem:
- ein halbjähriges sozialpädagogisches oder klinisches Praktikum.
- eine logopädische oder phoniatrische Untersuchung, um sicherzustellen, dass keine Stimm- und /oder Atemauffälligkeiten vorliegen.
Und so funktioniert das Zulassungsverfahren
Aus den zugesandten Bewerbungsformularen wird mittels Losverfahren eine Auswahl von etwa 300 Bewerbungen ermittelt, die dann ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen einreichen. Nach objektiven Kriterien werden ca. 200 geeignete Bewerber ausgewählt und zu Bewerbungsgespräch und Eignungsüberprüfung eingeladen. Die endgültige Bewerberauswahl (von höchstens 20) wird von einem Gremium aus Lehrlogopäden, Ärzten und Psychologen aufgrund der Ergebnisse der Eignungsüberprüfung vorgenommen. Dabei wird die fachliche Eignung in Bezug auf Motivation, Musikalität, Sprech- und Singstimme sowie lautsprachliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit bewertet.
Sie wollen sich bewerben? Rufen Sie hier die Unterlagen für die Bewerbung auf! [PDF-Datei, ca. 8 KB]
Bitte bewerben Sie sich nur mit dem beigefügten Bewerbungsformular und schicken Sie keine weiteren Unterlagen. Falls kein Bewerbungsformular vorliegen sollte, fordern Sie dies bitte im Sekretariat der Lehranstalt für Logopädie an.
Eine Bewerbung für den Kursbeginn im Oktober 2010 ist nicht mehr möglich. Bewerbungen für den nächsten Ausbildungskurs, der im Oktober 2011 beginnt, können erst wieder vom 01.11.2010 bis 31.12.2010 eingereicht werden.
Wichtig:
Falls Sie bis zum 1. April 2011 keine schriftliche Einladung zur Eignungsprüfung erhalten haben, gehören Sie leider nicht zu der durch das Losverfahren ermittelten Bewerbergruppe. Ein gesondertes Ablehnungsschreiben erhalten Sie aufgrund der hohen Bewerberzahl leider nicht. Sie können eine erneute Zulassung mit besseren Loschancen als Wiederbewerber im folgenden Bewerbungszeitraum beantragen.
Beratungstermine für Bewerber
Sollten Ihnen diese Informationen nicht ausreichen, können Sie zu unseren Beratungsterminen kommen. Beratungstermine für interessierte Bewerber sind am
Mittwoch, 21. April 2010, 15:00 Uhr
Donnerstag, 17. Juni 2010, 15:00 Uhr
Donnerstag, 02. September 2010, 15:00 Uhr
Mittwoch, 10. November 2010 15:00 Uhr
in der Lehranstalt für Logopädie am Universitätsklinikum, Aachen, Pauwelsstr. 30. Bitte folgen Sie der Ausschilderung ab der Information im Eingangsbereich.
Dauer der Veranstaltung: ungefähr 45 Minuten. Eine Einzelberatung ist nicht möglich.