Molekularpathologische Untersuchung
Feten-/Neugeborenensektion
Feten-/Neugeborenen Sektionsgenehmigung (PDF)
Der nächste Termin für die Sammelbestattung ist der: 06.05.2010 um 9:45 Uhr auf dem Westfriedhof I
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Die Entwicklung des Kindes im Mutterleib wird grob in zwei Stufen eingeteilt. Die erste geht bis ca. zur 8. Schwangerschaftswoche. In dieser Zeit entwickeln sich die Organanlagen; der Kopf und alle Gliedmaßen bilden sich aus. In dieser Zeit wird die Leibesfrucht als "Embryo" bezeichnet. Mit der 9. Schwangerschaftswoche beginnt die zweite Phase. Sie zeichnet sich durch das Wachstum des Körpers aus. Manche Strukturen reifen in dieser Zeit erst aus, z. B. die Geschlechtsorgane. In dieser Phase wird die Leibesfrucht als "Fetus" bezeichnet.
Der Begriff "Abort" (von Lateinisch: aborire = abgehen) bezeichnet zum einen den natürlichen Verlust der Leibesfrucht, dann auch als Frühabort (bis zur 16. Schwangerschaftswoche) oder Spontanabort bezeichnet. Zum anderen wird der Begriff auch verwendet, wenn ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird. Dann wird es "induzierter Abort" genannt.
In beiden Fällen kann eine fetale Obduktion bzw. Sektion oder Autopsie durchgeführt werden, wenn der behandelnde Arzt die Einverständnis der Mutter/den Eltern einholt.
Der Fetus wird bei der Obduktion auf eine altersentsprechende Entwicklung und Anlage der Organe, des Skelettsystems und der äußeren Erscheinung beurteilt. Bei äußerlich auffälligen Skelettfehlbildungen wird eine Röntgenaufnahme, ein so genanntes Fetogramm angefertigt. Diese Untersuchungen sind kostenfrei. Abschließend wird ein Gutachten erstellt, was dem anfordernden Arzt zugesandt wird.
Das Gehirn wird im Standardverfahren ebenfalls vom Institut für Neuropathologie entnommen und makroskopisch und mikroskopische begutachtet (dabei fallen gesonderte Kosten an, die das Institut für Neuropathologie der einsendenden Klinik in Rechung stellt). Über die Ergebnisse dieser Untersuchung wird von diesem Institut gesondert ein Gutachten erstellt und den anfordernden Arzt geschickt.
Daneben kann (ebenfalls auf Kosten der einsendenden Klinik) eine Analyse auf numerische chromosomale Anomalien im Institut für Humangenetik des Klinikums Aachen (Leitung: Professor Zerres) durchgeführt werden. Hierzu wird Gewebe aus dem Bereich der Achillessehne entnommen. Die darin enthaltenen Bindegewebszellen werden extrahiert und hinsichtlich der Chromosomenanzahl untersucht. Dazu muss der Fetus schnell nach dem Verlassen des Mutterleibes und frisch (ohne Formalin) in unser Institut gebracht werden. Das Resultat der Chromosomenanalyse wird ebenfalls als Einzelgutachten erstellt und dem anfordernden Arzt zugesandt.
Das deutsche Bestattungsgesetz schreibt vor, dass Feten über einem Gewicht von 500 Gramm "bestattungspflichtig" sind, d.h. auf einem Friedhof bestattet werden müssen. Alle Feten oder Embryos unterhalb dieses Gewichts müssen nicht bestattet werden.
Die Eltern können entweder eine Einzelbestattung durchführen oder sich entscheiden, das Kind in der zweimal im Jahr durchgeführten Sammelbestattung beisetzen zu lassen. Die Sammelbestattung wird durch die Klinikumsseelsorge und die Pathologie organisiert. Bei der Sammelbestattung werden alle Feten, unabhängig von Gewicht oder Religion im Rahmen einer kleinen Trauerfeier auf dem Westfriedhof beigesetzt.
Erwachsenensektion
Erwachsenen Obduktionsgenehmigung (PDF)
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Eine Obduktion, auch Autopsie oder Sektion genannt, beschreibt die genaue Leichenschau mit Eröffnung der Körperhöhlen und Organbegutachtung und hat zum Ziel die (natürliche) Todesursache festzustellen.
Das Institut für Pathologie führt die Obduktionen unter pathologisch-anatomischen Gesichtspunkten durch. Das bedeutet, dass keine rechtsmedizinische Leichenschau durchgeführt wird. Gerichtsmedizinische oder forensische Obduktionen (bei unbekannter oder nicht-natürlicher Todesursache) gehören in den getrennten Fachbereich der Rechtsmedizin, das nächstgelegene Institut* befindet sich in Köln.
Die pathologische Sektion begutachtet Erkrankungen oder vererbte Organstörungen nach dem Tode. Der verantwortliche Arzt muss für die Durchführung einer Obduktion das Einverständnis des nächsten Angehörigen (z.B. Ehefrau, Ehemann) einholen (siehe Genehmigung, (PDF)). Direkt im Anschluss an die Obduktion werden die Befunde den behandelnden klinischen Ärzten demonstriert. Bei der Obduktion und Demonstration können Medizinstudenten teilnehmen. Im Rahmen der Obduktion wird kein praktischer Studentenunterricht durchgeführt.
Die detaillierte Aufarbeitung der makroskopischen und mikroskopischen Organveränderungen setzt voraus, dass der Pathologe über gute Informationen über den Krankheitsverlauf, insbesondere über den präfinalen Abschnitt, verfügt.
Abschließend werden die erhobenen Organbefunde zusammengefügt und in Form einer abschließenden Diagnose formuliert. Dieses Obduktionsgutachten wird dem anfordernden Arzt zugesandt, der die Angehörigen informiert.
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