| Lasersicherheit | |
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Bestimmungen zur Klassifizierung der Laserschutzstufen und der Sicherheitsbestimmungen zum Laserbetrieb, unter anderem die Schaffung und Kennzeichnung von Laserbereichen, den Schutz von Patienten und Personal durch Augenschutz, Verwendung nicht-reflektierender Op-Instrumente, schwer entflammbarer Beatmungstuben etc. sind in der VBG 93 festgelegt. Hier sind unter anderem auch die Benennung und die Ausbildung von Laserschutzbeauftragten geregelt.
An chirurgisch verwendete Lasersysteme werden besondere Lasersicherheitsanforderungen gestellt. Bei solchen Systemen handelt es sich wegen der hohen Lei-stungsreserven fast ausschließlich um Lasergeräte der Schutzklasse 4, d.h. auch die reflektierte oder abgeschwächte Strahlung ist unter bestimmten Bedingungen in der Lage, Schäden unter anderem an Augen oder Haut hervorzurufen. An der Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und plastische Kopf- und Halschirurgie sind neben den Op-Kennzeichnungen zusätzlich Türsicherungen angebracht, die beim versehentlichen Öffnen einer Tür zum Laserbereich den Laser sofort abschalten. Zur Sicherheit der an unserer Klinik durchgeführten Lasereingriffe sind zahlreiche ärztliche Mitarbeiter ausgebildet und es kommen ständig neue hinzu. Diese Mitarbeiter sind in besonderer Weise neben der Gerätebedienung auch mit der Wahl geeigneter Laserparameter vertraut und bei jedem Lasereingriff im Operationssaal für die Einhaltung der Lasersicherheit verantwortlich. Sie ergänzen so das verantwortungsbewußte Handeln des Operateurs. |
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