Die Vergabe von Studienplätzen (1.Semester) im AACHENER MODELLSTUDIENGANG MEDIZIN entspricht dem Vergabeverfahren im Regelstudiengang Medizin: Deutsche, EU-Staatsangehörige und Bildungsinländer (= ausländische Studieninteressenten mit einem deutschen Abitur) müssen sich bei der ZVS* um einen Studienplatz bewerben. Studieninteressenten, die nicht zu dem oben genannten Personenkreis gehören, müssen sich beim Dezernat für Internationale Hochschulbeziehungen* der RWTH Aachen bewerben.
Studieninteressenten, die im aktuellen Jahr ihr Abitur erworben haben, können sich jeweils bis zum 15. Juli für das nächste Wintersemester bewerben. In Aachen können Studierende der Medizin nur zum Wintersemester ihr Studium aufnehmen. Die Bewerbung bei der ZVS gilt für alle Universitäten in Deutschland, an denen das Studienfach Medizin vertreten ist. Die Studienbewerber können maximal sechs Wunsch-Universitäten angeben. Wenn sich jedoch mehr Bewerber gemeldet haben als Studienplätze vorhanden sind, entscheidet die ZVS nach einem fest stehenden Kriterienkatalog darüber, welche Studienbewerber zugelassen werden:
20 % der Studienplätze werden an die Abiturbesten vergeben.
20 % der Plätze werden nach einer Wartezeit (Anzahl der Halbjahre, die nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind) vergeben.
60 % der Studienplätze können die Hochschulen nach eigenen Kriterien vergeben.
Eine Bewerbung für die zuletzt genannte Quote direkt bei der RWTH Aachen ist 2006 jedoch nicht möglich. Im Auftrag der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen wird die ZVS zum WS 2007/2008 diese 60% der Studienplätze aufgrund der Durchschnittsnote aus dem Abitur zuteilen. Innerhalb der oben genannten Quoten werden Plätze für besondere Bewerbergruppen reserviert, z.B. für Zweitstudienbewerber, Härtefälle und Ausländer, die keine Bildungsinländer oder EU-Staatsangehörige sind.
Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden von der ZVS zwischen Mitte August und Ende September verschickt.
Ab Anfang Oktober kann man ggf. noch einen Zulassungsbescheid im Nachrückverfahren erhalten.
Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid von der ZVS erhalten, können Sie sich zwischen Mitte September und Mitte Oktober am Losverfahren beteiligen. Das Online-Formular (ausschließlich) finden Sie auf der Internetseite des Studierendensekretariats* der RWTH Aachen.
Die genauen Zulassungsregeln der ZVS können Sie auch dem "ZVS-Info" Heft entnehmen, das bei den Arbeitsämtern und den meisten Schulen ausliegt.
Besteht der Wunsch nach Zugang zu einem höheren Semseter, da Sie bereits Leistungen an einer anderen deutschen Hochschule erbracht haben wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat und die Modellstudiengangsleitung.
Bewerber für ein höheres Semester, die bereits im Ausland einen Teil des Medizinstudiums absolviert haben müssen Ihre Leistungen beim Landesprüfungsamt Düsseldort anerkennen lassen und sich dann für die Bewerbung mit dem Dezernat für internationale Hochschulbeziehungen und der Modellstudiengangsleitung in Verbindung setzen.
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