Wer ist vorübergehend von der Thrombozytenspende ausgeschlossen?
Über die Zulassung zur Thrombozytenspende entscheidet die/der untersuchende Ärztin/Arzt des Blutspendedienstes im Sinne des Schutzes Ihrer Gesundheit und der des Blutempfängers aufgrund rechtlicher Vorgaben (Transfusionsgesetz, Richtlinien etc.). Die Nichtzulassung zur Spende erfolgt also nur aus hygienischen, medizinischen und sicherheitsrechtlichen Erwägungen und bedeutet keine Diskriminierung von spendewilligen Personen oder Bevölkerungsgruppen.
Personen,
... die in einem Malaria-Endemiegebiet geboren oder aufgewachsen sind, für 4 Jahre nach dem letzten Aufenthalt, Zulassung zur Spende nur wenn keine Fieberschübe aufgetreten sind und der Nachweis von Plasmodien-Antikörpern negativ ausfällt
... die Ihren zeitweiligen Lebensmittelpunkt (> 3 Monate) in einem Staat haben oder hatten in dem sich Hepatitis B und C-, oder HIV- oder HTLV-I/II-Infektionen vergleichsweise stark ausgebreitet haben: z.B. Afrika, Karibik, Südostasien, Südamerika, Osteuropa für 12 Monate nach dem letzten Aufenthalt; oder die intimen Kontakt mit o.g. Personen nach Einreise aus einem Endemiegebiet hatten für 12 Monate
... nach Besuch von Malaria-Endemiegebieten für mindestens 6 Monate, wenn während und nach dem Aufenthalt keine Fieberschübe aufgetreten oder sonstige Hinweise für eine Malaria beobachtet worden sind
... nach Besuch von tropischen Gebieten für 6 Monate nach Rückkehr
... nach Besuch von Ländern mit erhöhtem Hepatitis-A-Risiko: z.B. bei entsprechend schlechten hygienischen Bedingungen - Mittelmeerländer, Türkei, Nordafrika, Osteuropa für 6 Wochen
... die intimen Kontakt mit Personen hatten, die einer Gruppe mit erhöhtem Infektionsrisiko für Hepatitis B und C und HIV angehören (z.B. homo- und bisexuelle Männer, intravenös Drogenabhängige, männliche und weibliche Prostituierte, Häftlinge) für 12 Monate nach dem letzten Intimkontakt (siehe u.a. Merkblatt AIDS)
... nach Gabe von Blut, Blutkomponenten oder Plasmaderivaten für 12 Monate
... nach Stichverletzungen mit durch fremdem Blut kontaminierten Injektionsnadeln oder Schleimhautkontakt mit fremdem Blut für 4 Monate
... die sich einer Akupunktur unterzogen haben für 4 Monate (ausser ärztlich und mit sterilen Einmalnadeln ausgeführt, dann keine Rückstellung)
... die sich Tätowierungen unterzogen haben oder bei denen Durchbohrungen der Haut (Piercing, Ohrlochstechen) oder eine Ozontherapie durchgeführt wurden für 4 Monate
... nach großen Operationen, nach endoskopischen Eingriffen z.B. Gastroskopie, Rektoskopie, Coloskopie, Bronchoskopie, Arthroskopie, Laparoskopien (Magen-, Darm-, Lungen-, Knie-, Bauchspiegelung) für mindestens 4 Monate
... nach einer kleinen Operation, z.B. Zahnextraktion, Parodontitis-Behandlung, Lipomentfernung, Muttermalentfernung, Wundversorgung für mindestens 14 Tage
... nach Routinebehandlungen beim Zahnarzt oder Zahnhygieniker (Zahnstein) für 24 Stunden
... die an einer Tuberkulose oder Infektion mit Thyphus oder Parathyphus oder an einer Osteomyelitis erkrankt waren für mindestens 2 Jahre nach Ausheilung
... nach Genesung von einer infektiösen Mononucleose (Pfeiffersches Drüsenfieber; Kusskrankheit) für 6 Monate
... nach Fieber, Durchfallerkrankungen oder nach anderen Infektionskrankheiten (mit Ausnahme unkomplizierter Infekte, z.B. einfacher Schnupfen) für mindestens 4 Wochen nach Abklingen der Symptome
... nach Kontakt mit tot aufgefundenen Tieren (betrifft nicht die Schlachtung von Nutzvieh oder die Jagd) für 2 Wochen
... nach einem unkomplizierten Infekt (Schnupfen) für 7 Tage
... nach Impfung gegen Tollwut (als Prophylaxe nach Tierbiss) oder nach Verabreichung von Sera tierischen Ursprungs für 12 Monate
... nach Verabreichung von Lebendimpfstoffen (z.B. gegen Poliomyelitis (Schluckimpfung), Gelbfieber, Röteln, Masern, Mumps, Typhus, Cholera für 4 Wochen
... nach Hepatitis-B Impfung (wegen möglicher Verfälschung des Testergebnisses) für 3 Wochen
... nach Impfung mit Tot- bzw. Toxoidimpfstoffen oder gentechnisch hergestellten Impfstoffen (Tetanus, Diphtherie, FSME, Hepatitis A, Poliomyelitis inaktiviert, Influenza (Grippe), Typhus inaktiviert, Fleckfieber, Cholera inaktiviert, prophylaktischer Impfung gegen Tollwut) ist keine Zurückstellung erforderlich, wenn Sie sich gesund fühlen und an der Impfstelle keine Entzündung aufgetreten ist
... bei Vorliegen von Arzneimittelallergien für 12 Monate nach letzter Einnahme
... während und nach Schwangerschaften für 6 Monate und während der gesamten Stillzeit
... während der Regelblutung sollten Frauen kein Blut spenden, wenn sie unter Kreislaufproblemen leiden
Über die seltenen, aber möglichen Gefahren und Nebenwirkungen sowie deren mögliche Folgen, die generell bei jedem Blutspendeverfahren auftreten können, bin ich eingehend im Informations- und Aufklärungsbogen zur Blutspende informiert worden.
Zusätzlich zu den generellen Nebenwirkungen können beim Thrombozytenspenden folgende Nebenwirkungen auftreten:
spezifische Nebenwirkungen bedingt durch die Anwendung von Citrat:
gelegentlich Übelkeit und/oder Erbrechen
Tetanie (Muskelkrampf): statistisch kommt es bei 1 von 1111 (0,09%) Erstspendern und 1 von 2500 (0,04%) Dauerspendern zu Tetanie-Symptomen bedingt durch eine Hypokalzämie. Die häufigsten Frühsymptome sind Kribbelparästhesien ("Ameisenlaufen") im Bereich der Lippen oder der Fingerspitzen. Bitte melden Sie sich sofort, wenn Sie diese Anzeichen bemerken. In seltenen Fällen kann es zu schmerzhaften Krämpfen der Extremitäten- und Gesichtsmuskulatur kommen. In extrem seltenen Fällen kann es zu einem Stimmritzenkrampf mit folgender Atemnot und der Notwendigkeit einer künstlichen Beatmung kommen.
Vorübergehende psychische Veränderungen, wie erhöhte Reizbarbeit und depressive Verstimmung, sind in Ausnahmefällen beschrieben worden.
Herzrhythmusstörungen: statistisch kommt es bei 1 von 10000 (0,01%) der Spenden zu Herzrhythmusstörungen. Bei ausgeprägten Herzrhythmusstörungen kann eine medikamentöse Therapie notwendig werden.
Spezifische Nebenwirkungen durch technische Komplikationen:
Äußerst selten treten Gefährdungen durch technische Komplikationen auf, die alle bei regelmässiger Wartung und richtiger Vorbereitung des Systems nahezu ausgeschlossen sind. Hierbei handelt es sich um: Luftembolie durch Ausfall von Sicherheitssystemen, Blutverlust oder Infektionen durch Einreissen der Schlauch-/Beutelsysteme, Zerfall von Blutzellen (Hämolyse) durch ungewöhnliche Druckveränderungen oder Scherkräfte im Trennsystem, Mikrogerinnsel bei unzureichender Gerinnungshemmung. Diese Komplikationen sind u.U. lebensbedrohlich und machen eine stationäre Betreuung notwendig.