Krankenhäuser der Region öffnen ihre Türen für Besucher

Laut Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW werden die Besuchsverbote in den Krankenhäusern zum 20. Mai aufgehoben. Besuche für stationäre Patienten sind allerdings nur dann möglich, wenn bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sind, die auf der Basis von einrichtungsbezogenen Gegebenheiten umzusetzen sind. Die Krankenhäuser der Region haben sich in einer Sitzung der Krisenstäbe von Stadt Aachen und StädteRegion Aachen am 14. Mai im Sinne der Gleichbehandlung aller Patienten und Angehörigen auf einheitliche Rahmenbedingungen verständigt. Die individuellen Regelungen findet man auf den Homepages der jeweiligen Häuser.

Besuche sind ab dem 20. Mai eingeschränkt gestattet. Die Besuchszeiten werden auf den Homepages der jeweiligen Krankenhäuser genannt. Pro Patient und Tag wird nur ein Besucher eingelassen. Angehörige werden daher gebeten, sich innerhalb der Familie abzustimmen. Eine Ausnahme besteht für Kinder, die ein Elternteil zum Besuch des anderen Elternteils begleiten, oder für Besucher, die aus medizinischen Gründen eine Begleitung benötigen. Die Besuchszeit beträgt maximal zwei Stunden. Besucher bringen bitte einen Mund-Nasen-Schutz mit. Ebenfalls zu beachten sind die Abstandsregelung (mindestens 1,5 Meter) und die Maßnahmen zur Händehygiene.

Alle Krankenhäuser sind verpflichtet, von allen Besuchern Name und Kontaktdaten sowie den Namen des zu besuchenden Patienten zu dokumentieren. Besucher müssen auf einem Fragebogen zudem Angaben zu Erkältungssymptomen machen, die sich möglichweise innerhalb der letzten 14 Tagen gezeigt haben. Den entsprechenden Fragebogen können Besucher auf den jeweiligen Websites der Kliniken herunterladen, zu Hause ausfüllen und mitbringen. Sofern das nicht möglich ist, wird der Fragebogen vor Ort im Krankenhaus ausgefüllt. Alle Besucher werden gebeten, die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Wird eine Gesundheitsfrage mit „ja“ beantwortet, ist ein Besuch im Krankenhaus leider nicht möglich. Dies dient dem Schutz aller Patienten, Besucher und Beschäftigten. Wichtig: Der Bogen muss vor jedem Besuch ausgefüllt werden. Die Krankenhäuser danken den Angehörigen und Patienten für ihr Verständnis und freuen sich, dass ihre Patienten bald wieder Besuch empfangen dürfen.

Hinweis Uniklinik

Als größtes Krankenhaus der Region rechnet die Uniklinik mit einem besonders hohen Aufkommen an Besuchern. Der Zugang zur Uniklinik erfolgt daher ab dem 20 Mai anders als gewohnt. Auf dem Vorplatz wird ein Zelt für die Registrierung der Besucher von stationären Patienten aufgebaut. Besucher gehen bitte zuerst in dieses Zelt, der Fragebogen wird dort geprüft bzw. ausgefüllt, sofern noch nicht zu Hause geschehen. Ist alles in Ordnung, erhält der Besucher einen Passierschein, mit dem er sich zum Haupteingang begibt. Von dort darf er auf Station gehen.

Die Uniklinik-Besuchsregelung ab dem 20.05.2020 finden Sie auf unserer Corona-Sonderseite.

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Uniklinik RWTH Aachen
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