Entlassmanagement in der Uniklinik RWTH Aachen

Mit Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus geht die Zuständigkeit für die weitere Behandlung auf Ihren Hausarzt, einen niedergelassenen Facharzt oder eine Rehabilitationseinrichtung über. Damit es hierbei nicht zu Unterbrechungen in der medizinischen Versorgung, der Organisation von Maßnahmen oder des Informationsflusses kommt, betreiben wir für Sie aktives Entlassmanagement. Hierzu arbeiten je nach Bedarf verschiedene Berufsgruppen und Bereiche wie Ärzte, Pflegepersonal, Case Management, Sozialdienst, Krankenhausapotheker und Verwaltung eng zusammen. Unsere Aktivitäten beginnen bereits bei Ihrer Aufnahme.

Bei Ihrer Aufnahme in die Uniklinik RWTH Aachen informieren Sie die Mitarbeitenden des Patientenmanagements über Maßnahmen und Leistungen des Entlassmanagements sowie dessen gesetzlichen Hintergrund. Um hier im weiteren Verlauf für Sie tätig werden zu können, bedarf es Ihrer schriftlichen Einwilligung sowohl zur Durchführung des Entlassmanagements als auch zur Einbindung Ihrer Kranken- oder Pflegekasse jeweils einschließlich des damit verbundenen Datentransfers.

Um Ihren konkreten Bedarf an Maßnahmen des Entlassmanagements zu ermitteln, führen Mitarbeitende aus Pflege, Case Management und Sozialdienst ein sogenanntes Assessment durch. Hierbei werden bestehende Versorgungsleistungen wie Pflegegrad, häusliche Krankenpflege, Vorhandensein von Hilfsmitteln (z. B. Gehhilfe) erfasst, Ihre körperliche Konstitution gewürdigt und der Unterstützungsbedarf eingeschätzt, der sich aus der geplanten medizinischen Behandlung ergibt. Je nach Behandlungsverlauf wird das Assessment aktualisiert und auf die jeweils aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Alle erforderlichen Maßnahmen rund um Ihre Entlassung aus dem Krankenhaus werden in einem eigens eingerichteten Entlassplan in Ihrer elektronischen Patientenakte koordiniert und dokumentiert. Die organisatorischen Schritte, externe Ansprechpartner, Kostenzusagen u.v.m. werden hier hinterlegt. So wird sichergestellt, dass zum Zeitpunkt der Entlassung Ihr Übergang zum Hausarzt oder in die Reha-Klinik nahtlos funktioniert oder dass Sie unverzüglich zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, sofern hierfür Bedarf besteht. Ihren weiterbehandelnden Arzt informieren wir im Arztbrief zu Ihrem Behandlungsfall über den aktuellen Stand der Maßnahmen des Entlassmanagements; dieser Informationsaustausch kann zusätzlich vorab auch telefonisch erfolgen.