Ambulante Operationen

Falls Sie oder Ihr Kind für eine ambulante Operation vorgesehen sind, sollten Sie unbedingt die folgenden Hinweise beachten.

Nicht jede Operation und nicht jeder Patient sind für eine ambulante Operation geeignet. Ob eine Operation ambulant durchgeführt werden kann, wird in der Regel von der jeweiligen operativen Klinik in Absprache mit der Klinik für Anästhesiologie entschieden.

Am Tage der Operation sollten Sie sich zum vereinbarten Zeitpunkt auf der jeweiligen Station einfinden und diese auch nicht mehr verlassen. Halten Sie sich an die Nüchternheitsregel und die Nikotinkarenz. Falls sich Ihr Gesundheitszustand bzw. der Ihres Kindes (z.B. durch eine Erkältung) kurzfristig verändert hat, teilen Sie dieses bitte dem Stationspersonal mit.

Nach der Operation werden Sie solange überwacht, bis sie entlassungsfähig sind. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es immer wieder Fälle gibt, bei denen sich die Entlassung verzögert oder Sie doch stationär aufgenommen werden müssen. Solche Ausnahmen sind zu Ihrer eigenen Sicherheit.

Die ersten 24 Stunden nach der Entlassung müssen Sie von einer erwachsenen Person ununterbrochen überwacht werden. In der Wohnung wo sie sich dann aufhalten, muss ein Telefon vorhanden sein. Sie dürfen nicht alleine die Klinik verlassen. Sie bzw. Ihr Kind sind in diesen 24 Stunden weder straßenverkehrsfähig, noch sollten gefährliche Tätigkeiten ausgeführt werden. Sie gelten als nicht geschäftsfähig und sollten daher keine Abschlüsse jedweder Art tätigen. Der Konsum von Alkohol ist zu unterlassen. Schmerzmittel und andere Medikament nehmen Sie bitte nach Anweisung ein. Falls Sie Probleme haben, setzen Sie sich bitte wieder mit der operativen Klinik in Verbindung.