1.5. Wie und wann erfolgt die Terminvergabe?

Damit eine Übernahme der Kosten durch eine Krankenkasse erfolgen kann, prüfen wir in jedem Fall die Indikation und die Notwendigkeit einer stationären Aphasiebehandlung. Anschließend wird in der Regel eine befürwortende Stellungnahme der zuständigen Krankenkasse erforderlich (Kostenübernahmeerklärung). Wir weisen darauf hin, dass die gesetzlichen Krankenkassen hierzu nicht verpflichtet sind. Aufgrund unserer Erfahrungen und der langen Behandlungsdauer sind wir in der Mehrzahl der Fälle für eine verbindliche Terminvergabe aus planerischen Gründen dennoch auf eine Rückmeldung Ihrer Krankenkasse angewiesen, um mögliche Differenzen im Nachgang der Behandlung vermeiden zu können.

Bei medizinisch guter Eignung zur Therapie bieten wir auch die Behandlung als Selbstzahlerin oder Selbstzahler an. Dies wird in der Regel durch eine persönliche Untersuchung beurteilt. Die Prüfung der stationären Notwendigkeit kann dann entfallen!

Bitte sprechen Sie uns auf den diesbezüglichen Ablauf und die entstehenden Kosten an.

Alle weiteren Informationen zum stationären Aufenthalt erhalten Sie nach der Terminvergabe per Post.