Informationen zu sexueller Gewalt

Infoflyer aus dem Vorgängerprojekt, August, 2013

Das Recht auf körperliche, psychische und sexuelle Unversehrtheit und Selbstbestimmung stellt ein Menschenrecht dar und ist im Grundgesetz verankert. Ob sexuelle Belästigung oder sexueller Missbrauch: Jegliche Form sexueller Gewalt ist eine ernsthafte Verletzung der Persönlichkeit. Die körperlichen und seelischen Folgen sind genauso verschieden, wie die Reaktionen der Opfer, die von Wut über Angst bis hin zu Traumareaktionen gehen können. Sexuelle Gewalt stellt einen Straftatbestand dar (§177StGB).

Dem Täter, der sexuelle Gewalt anwendet, geht es darum, Macht oder Kontrolle auszuüben und das Opfer somit einzuschüchtern oder zu demütigen.  Häufig ist der Täter bzw. die Täterin dem Opfer sogar bekannt.

Unabhängig davon, ob Sie Betroffene/r, Angehörige/r, Freund/in, Vertrauensperson, Fachkraft… sind :

Handeln Sie!

Es gibt kein Verhalten vom Opfer, das sexuelle Gewalt rechtfertigen könnte.

Wehren Sie sich – Es stehen Ihnen unterschiedliche Hilfen zur Verfügung.

Sichern Sie Beweise! Dabei sollten Sie Folgendes Beachten:

  • Bewahren Sie alle möglichen Spuren auf Kleidungsstücken und Bettwäsche auf. Wichtig: Luftdichte Plastiktüten bzw. sich duschen, machen Spuren unbrauchbar.
  • Suchen Sie schnellstmöglich, bestenfalls innerhalb von 24h, einen Arzt auf: Er sollte Ihre Verletzungen, Schmerzen und psychische Verfassung dokumentieren und ggf. Sperma sicherstellen.
  • Bei Verdacht auf K.O.-Tropfen: Blut- und Urinprobe sollten innerhalb von 6-12 Stunden abgegeben werden.
  • Ein ausführliches Gedächtnisprotokoll vom Tatablauf ist hilfreich. Schreiben Sie den Tatablauf bestenfalls auf. Auch beim Arzt sollten Sie den Tatablauf schildern.
  • Als Opfer einer Gewalttat, die nach Mai 1976 begangen wurde, steht Ihnen prinzipiell eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) zu.
  • Sie können Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erstatten.
  • WICHTIG: Eine Anzeige ist nicht mehr zurück zu nehmen, DENN: Sobald die Polizei von einer Sexualstraftat erfährt, muss sie handeln. Das heißt: Die Sexualstraftat verfolgen.
  • Falls Sie sich für eine Anzeige entschieden haben, ist es sinnvoll, diese möglichst bald zu erstatten. Damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass der Täter/ die Täterin gefasst wird. Allerdings ist eine Anzeigeerstattung auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich