Informationen zum Coronavirus

Aktuelle Zugangsregeln (gültig seit dem 01.03.2023)

FFP2-Maskenpflicht

Sowohl für stationäre und ambulante Patientinnen und Patienten, deren Begleitpersonen sowie für Besucherinnen und Besucher (Ausnahme: Kinder bis zum 6. Lebensjahr) gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Für stationäre Patientinnen und Patienten gilt innerhalb ihrer Patientenzimmer keine Maskenpflicht. Blutspenderinnen und Blutspender tragen bitte eine MNS-Maske.
 

Besuchszeiten

Für Normalpflegestationen gelten keine festgelegten Besuchszeiten, jedoch wird die Einhaltung folgender Zeiten empfohlen: An allen Tagen von 09:00 bis 19:00 Uhr. Bitte verzichten Sie auf Besuche nach 19:00 Uhr. Die Patientenaufenthaltsräume sind in der Zeit von 07:00 bis 23:00 Uhr geöffnet und stehen Patienten und ihren Besuchern bis 19:00 Uhr zur Verfügung. Besondere Stationen, z. B. Intensivstationen, haben davon abweichende Regelungen. Bitte erkundigen Sie sich vorher auf der Station. Den Anweisungen des Pflegepersonals ist im Sinne des Patientenwohles Folge zu leisten. Dazu kann auch gehören, dass vorübergehend auf Besuch verzichtet werden muss.


Hinweis für Fremdfirmen

Unter Berücksichtigung der vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Empfehlungen und den aktuellen Richtlinien der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln, der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, der Coronaschutzverordnung des Landes NRW und des Infektionsschutzgesetzes geben wir Ihnen hiermit wichtige Hinweise über die Arbeitsschutzstandards in der Uniklinik RWTH Aachen zur Unterbrechung der Infektionskette. Diese dienen als Ergänzung zu den gültigen Arbeitsschutzvorschriften ersetzen diese aber nicht! Die hier aufgeführten Regelungen sind nicht abschließend und werden bei Bedarf der epidemischen Lage angepasst.

→ COVID-19/SARS-CoV2: Allgemeine gültige Schutzmaßnahmen für in der Uniklinik RWTH Aachen tätige Fremdfirmen