Aktuelles

EBM-Änderung ab 01.01.2021

Wichtige Änderung für die Beauftragung

  • Die Genehmigungspflicht für eine erweiterte Mutationssuche über 25 Kb wurde aufgehoben (GOP 11514 gestrichen)
    Der Leistungsinhalt der humangenetischen Diagnostik nach GOP 11514 wird in die bestehende GOP 11513 überführt. Dafür wird der bisher begrenzte Umfang der Untersuchung nach GOP 11513 „in bis zu 25 Kilobasen kodierender Sequenz“ aufgehoben. Somit können ab sofort bei entsprechender Indikation auch Gen-Panels über 25 Kb ohne Antrag auf Kostenübernahme bei den gesetzlichen Krankenkassen beauftragt werden.
  • Die Genehmigungspflicht für eine erweiterte Mutationssuche bei hereditärem Mamma- und Ovarialkarzinom wurde aufgehoben (GOP 11449 gestrichen)
    Bei entsprechender Indikation und erfüllten Indikationskriterien (!) können ab sofort weitere Gene neben BRCA1, BRCA2, CHEK2, PALB2, RAD51C analysiert werden.

Hier finden Sie die schriftliche Beschlussfassung der KBV.