Tierschutzrechtliche Beratung

Zur Unterstützung der tierexperimentell tätigen Forscher der Medizinischen Fakultät und der RWTH bietet das Institut für Versuchstierkunde eine umfassende tierschutzrechtliche Beratung (Antragsstellung, Versuchsplanung etc.) sowie die zentrale Verwaltung der sich aus dem Tierschutzgesetz ergebenden Dokumentationspflichten (z. B. Versuchstiermeldeverordnung).

Die Tätigkeit der Tierschutzbeauftragten ist allgemein im § 8b des Tierschutzgesetzes geregelt. Es ist Aufgabe der tierschutzbeauftragten, auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten. Sie beraten die Einrichtung und die mit den Tierversuchen und mit der Haltung der Versuchstiere befassten Personen und wirken innerbetrieblich auf die Entwicklung und Einführung von Verfahren und Mitteln zur Vermeidung oder Beschränkung von Tierversuchen hin.