Der Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehören an:

Prof. Dr. rer. pol. Harald Schmitz
Aufsichtsratsvorsitzender

Univ.-Prof. Dr. rer. nat. Ulrich Rüdiger
Rektor der Hochschule
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Regierungsbeschäftigter Olaf Kurpiers
Vertreter des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW

Regierungsdirektor Marc Milbrodt
Vertreter des Ministeriums der Finanzen NRW

Ministerialrat Dirk Suchanek
Vertreter des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW

Manfred Nettekoven
Kanzler der Hochschule

Vera Hahn
Externe Sachverständige Wirtschaft

Univ.-Prof. Dr. med. Nicole Eter
Externe Sachverständige medizinische Wissenschaft

Univ.-Prof. Dr. med. Frank Lammert
Externer Sachverständiger medizinische Wissenschaft

Ulrich Frantzen
Vertreter des nichtwissenschaftlichen Personals der Uniklinik RWTH Aachen

Dr. med. Dr. med. dent. Frank Gerhards
Vertreter des wissenschaftlichen und ärztlichen Personals der Uniklinik RWTH Aachen

Univ.-Prof. Dr. med. Peter Walter
Mitglied des Aufsichtsrates aus dem Kreise der Professorinnen und Professoren der Medizinischen Fakultät

Kirsten Ullrich-Betz
Gleichstellungsbeauftragte der Uniklinik RWTH Aachen mit beratender Stimme

Aufgaben des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes. Er entscheidet in folgenden Angelegenheiten:

  • Änderung der Satzung
  • Bestellung der Mitglieder des Vorstands mit Ausnahme der Dekanin oder des Dekans des Fachbereichs Medizin
  • Beschlussfassung über die Verträge für die Mitglieder des Vorstandes
  • Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan
  • Bestellung der Wirtschaftsprüferin oder des Wirtschaftsprüfers
  • Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses
  • Entlastung des Vorstands

Außergewöhnliche, über den Rahmen des laufenden Geschäftsbetriebes hinausgehende Rechtsgeschäfte, Maßnahmen und Regelungen bedürfen der Zustimmung durch den Aufsichtsrat. Dazu gehören insbesondere:

  • Der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten
  • Große Investitions-, Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen über 1,5 Mio. €
  • Der Abschluss, die Änderung und die Aufhebung von Miet- und Pachtverträgen ab einer von ihm bestimmten Zeitdauer und Wertgrenze
  • Die Aufnahme von Krediten und die Gewährung von Darlehen außerhalb der von ihm bestimmten Wertgrenzen
  • Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Verpflichtungen zum Einstehen für fremde Verbindlichkeiten außerhalb der von ihm bestimmten Wertgrenzen
  • Die Gründung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen
  • Die Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit der Universität. 

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