Ihr Weg zum unbefristenen Arbeitsvertrag

1. Feststellungsbescheid beantragen
Zu Beginn erwartet Sie der Prozess der Berufsanerkennung. Dafür ist in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung in Münster zuständig. Die zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe prüft die Echtheit der Unterlagen und ordnet den ausländischen Berufsabschluss in seiner Gleichwertigkeit ein.

Sie erhalten nach der Prüfung Ihres ausländischen Berufsabschlusses daher einen Feststellungsbescheid, der festlegt, welche Maßnahmen sich zur Qualifizierung anbieten (Anpassungslehrgang bzw. Kenntnisprüfung). Erst mit diesem Dokument können Sie bei einem Arbeitgeber starten.
 

2. Kontakt mit Uniklinik RWTH Aachen aufnehmen und benötigte Unterlagen senden
Benötigte Unterlagen sammeln und zusammen an uns senden
 

3. Bewerbungsgespräch
Im nächsten Schritt folgt das Bewerbungsgespräch. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Integrationsprogramms und der Pflegedirektion führen mit Ihnen ein Interview und entscheiden, ob sie Ihnen den Weg zur Berufsanerkennung eröffnen können. Wichtige Kriterien sind neben der Beurteilung der persönlichen Eignung die Sprachkenntnisse und ob die Uniklinik die Ausbildung der jeweils benötigten Inhalte leisten kann.

Mit dem Eintreffen in Deutschland wartet auf Sie die Fachkenntnisprüfung oder der Anpassungslehrgang (weitere Information im Schritt 5).
 

4. Vorbereitung und administrative Prozesse
Nun folgt der recht aufwändige Prozess der administrativen Notwendigkeiten. Es müssen unter anderem Visum bzw. Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis beantragt werden. Hierzu werden in der Regel verschiedene Unterlagen benötigt (z. B. Wohnraumbestätigung, Nachweis einer Krankenversicherung, Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit). Außerdem gilt es, weitere Dinge zu erledigen. So z. B.: polizeiliches Führungszeugnis beantragen, Sprachzertifikat einholen, Kündigung des Arbeitsplatzes im Heimatland, Impfungen auffrischen, Reiseplanung etc.
 

5. Willkommen in der Uniklinik RWTH Aachen
Freuen Sie sich nun auf das Ankommen in der Uniklinik RWTH Aachen. Wir lotsen Sie gerne durch die erste Zeit in einem mehrwöchigen Programm (Onboarding). Integration ist nicht gleich Einarbeitung – jeder Beteiligte kann seinen Beitrag leisten. Schließlich ist allen an einer gelungenen Eingliederung in die Uniklinik gelegen!

Maßnahmen der Eingliederung: 

  • Fachkenntnisprüfung: Je größer die Unterschiede zwischen den Ausbildungsinhalten in Deutschland und denen aus dem jeweiligen Herkunftsland sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie eine Fachkenntnisprüfung absolvieren müssen. Hierzu besuchen Sie einen Vorbereitungskurs und können im Anschluss durch Bestehen einer mündlichen und einer praktischen Prüfung die Gleichwertigkeit der Abschlüsse erreichen.
  • Anpassungslehrgang: Ist der Umfang der nachzuarbeitenden theoretischen und praktischen Kenntnisse geringer, können Sie einen sogenannten Anpassungslehrgang machen, der in der Regel wenige Wochen Theorieunterricht und Rotationen verschiedene praktische Bereiche umfasst. Bei Ihnen endet der Lehrgang nicht mit einer Prüfung, sondern mit einer Evaluation.
     

6. Berufsanerkennung erhalten (Berufsurkunde)
Sobald der Gleichwertigkeitsbescheid vorliegt, kann zusammen mit einem Führungszeugnis, Ihrem B2-Sprachzertifikat und anderen Unterlagen die Berufsurkunde beim Gesundheitsamt in Aachen (GKP und Hebamme) bzw. bei der Bezirksregierung in Köln (Pflegefachkräfte) oder bei der DKG in Berlin (ATA/OTA) beantragt werden. Dieser Prozess dauert in der Regel nur wenige Wochen.
 

7. Unbefristeter Arbeitsvertrag
Sobald Ihre Berufsurkunde vorliegt, wird Ihr Vertrag in einen regulären, unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt.