Hinweise für Begleitpersonen

Bitte beachten Sie:

Begleitpersonen haben zu Kontrollbereichen der Nuklearmedizin nach Strahlenschutzverordnung (StrSchV) grundsätzlich, bis auf begründete Ausnahmen, keinen Zutritt.
 

⇒ Weitere Informationen in verschiedenen Sprachen: