Rehoming - Vermittlung von Versuchstieren an privat

1. Rechtliche Grundlagen für die Vermittlung von Versuchstieren an Privatpersonen

Artikel 17 EU-Direktive 2010/63 sowie § 28 der TierSchVersV geben vor, dass am Ende eines Tierversuchs ein Tierarzt oder eine sachkundige Person entscheidet, ob das Tier am Leben gelassen werden soll oder ein vernünftiger Grund für das Töten des Tieres vorliegt. Ein Tier muss getötet werden, wenn es nur unter mehr als geringfügigen Schmerzen, Leiden, oder Schäden weiterleben kann oder dies für die Ergebnissicherung der Tierversuche unumgänglich ist. Die Kriterien für das Weiterleben oder die Tötung eines Versuchstieres werden bereits zu Beginn des Projekts, im Rahmen des Tierversuchsantrags festgelegt und von der Genehmigungsbehörde genehmigt.

Gentechnisch veränderte Tiere dürfen nur an Einrichtungen abgegeben werden, die eine Genehmigung gemäß dem Gentechnikgesetz haben. Die Abgabe von Versuchstieren an Dritte ist in § 10 TierSchVersV geregelt.

Dabei ist die Aufsichtsbehörde (Kreisordnungsbehörde, Veterinäramt) durch behördeninterne Anweisungen angehalten, Abgaben von Versuchstieren an Privatpersonen zu begleiten, da die Zweckbestimmung eines Tieres, welches ehemals für Versuchszwecke gezüchtet, gehalten und verwendet wurde, mit der Abgabe an einen Dritten zur weiteren privaten Haltung, entfallen.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein Versuchstier nur zur Weitervermittlung freigegeben werden darf, wenn:

a) der Gesundheitszustand des Tieres dies zulässt;

b) keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit, die Tiergesundheit oder die Umwelt besteht und

c) geeignete Maßnahmen ergriffen wurden, um das Wohlergehen des Tieres weiterhin zu gewährleisten.
 

2. Voraussetzungen eines erfolgreichen Vermittlungs-Programms

Wenn ein Tier am Versuchsende am Leben bleibt, muss die weitere Pflege und eine Lebensumgebung, die den Bedürfnissen des Tieres in seinem aktuellen Gesundheitszustand entspricht, sichergestellt sein.
Die Eignung des Tieres für eine Weitervermittlung muss sorgfältig geprüft werden, und nur Tiere, von denen zu erwarten ist, dass sie sich an ein neues Lebensumfeld anpassen und dort gut gedeihen können, können als geeignet angesehen werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Eignung von Tieren zu beurteilen.

Im Allgemeinen wird empfohlen, die folgenden Kriterien bei der Beurteilung der Eignung eines Tieres zu berücksichtigen:

  • Das Alter in Bezug auf die Lebenserwartung
    Das Alter des Tieres ist relevant, um einen ausgewogenen Lebenszyklus zu gewährleisten.
     
  • Der allgemeine Gesundheitszustand des Tieres
    Das Tier muss in einem guten Gesundheitszustand sein. Auch wenn das Tier eine Erkrankung hat, kann es sehr gut für eine Vermittlung geeignet sein, sofern es medikamentös eingestellt ist und ein realistischer und vernünftiger Behandlungsplan vorliegt, so dass die Langzeitprognose gut ist.
     
  • Der psychologische/soziale Zustand des Tieres
    Vorangegangene Versuche und auch die Haltungsbedingungen (Gruppenhaltung, Einzelhaltung) können Auswirkungen auf das Tier und auf das Verhalten des Tieres haben (z.B. Aggressivität, Trennungsangst, mangelnde Stubenreinheit bei Hunden oder fehlende Zahmheit bei Minipigs oder Kaninchen etc.).
     
  • Falls zutreffend, die Auswirkungen von Operationen, die vor der Weitervermittlung erforderlich sind (bspw. Kastrationen, Entfernen medizinischer Implantate, o.ä.).


3. Beurteilung der Eignung des/der Übernehmers/in / Lebensumgebung/ Haltungsbedingungen

Die Eignung des neuen Lebensumfelds ist entscheidend für den Erfolg der Vermittlung. Dabei hat die Sicherstellung des Wohlbefindens des Tieres absoluten Vorrang, und es ist unerlässlich, Kriterien festzulegen, die dies möglich machen.

Daher müssen bei der Auswahl eines neuen Zuhauses sowie Tierbesitzers/Tierbesitzerin folgende Punkte berücksichtigt und hinterfragt werden:

  • Die Motivation des/der Übernehmers/in
     
  • Erfahrung des/der Übernehmers/in mit der Tierart
     
  • Gibt es bereits Tiere in dem neuen Haushalt? Wenn ja, welche?
     
  • In welchem Haltungssystem/Gelände/Bereich (Wohnung) wird das Tier zukünftig gehalten?
     
  • Die allgemeinen/artspezifischen sowie ggf. individuellen Bedürfnisse des abzugebenden Tieres
     
  • Die finanziellen Mittel und die Zeit, die zur Verfügung stehen, um die Verantwortung für ein Tier zu übernehmen

Die neue Lebensumgebung des Tieres muss den Bedürfnissen des Tieres entsprechen und mögliche Probleme berücksichtigen. Daher ist es notwendig, dass relevante Informationen weitergegeben werden und der/die Übernehmer/in gut informiert und unterwiesen ist.


4. Anschlussbetreuung nach der Vermittlung

Jedes Tier reagiert anders auf die Umsiedlung in eine neue Umgebung. Hierfür ist eine telefonische Beratung bei anfänglichen Problemen nach der Tierübergabe (innerhalb der ersten 4 Wochen) verfügbar. Um sicherzustellen, dass sich das Tier gut eingelebt hat und das Wohlbefinden des Tieres nicht beeinträchtigt wird, wird ein Folgebesuch ca.12 Wochen nach Vermittlung durchgeführt. Durch einen Nachfolgebesuch vor Ort kann das Verhalten des Tieres in seiner neuen Umgebung beurteilt werden, gleichzeitig dient dies als Gelegenheit, eventuelle Zwischenfälle oder Probleme mit dem/der Übernehmer/in zu besprechen.