CAR-T-Zellen

Die CAR-T-Zelltherapie (Chimeric Antigen Receptor T-Zellen) stellt einen innovativen Ansatz in der Behandlung hämatologischer Malignome dar und wird insbesondere bei B-Zell-Lymphomen, akuter lymphatischer Leukämie (ALL) sowie multiplem Myelom eingesetzt. Dabei handelt es sich um eine personalisierte Immuntherapie, bei der körpereigene T-Zellen der Patientinnen und Patienten genetisch so verändert werden, dass sie spezifische Oberflächenantigene auf Tumorzellen erkennen und gezielt angreifen können.

Der Prozess beginnt mit der Entnahme von T-Zellen aus dem Blut der Patientin oder des Patienten (Leukapherese). Diese Zellen werden im Labor mit einem künstlichen Rezeptor ausgestattet, der beispielsweise das CD19-Antigen (bei B-Zell-Erkrankungen) oder BCMA (beim multiplen Myelom) erkennt. Nach der Vermehrung werden die modifizierten Zellen der Patientin oder dem Patienten wieder infundiert, wo sie aktiv Tumorzellen aufspüren und zerstören.

Besonders bei refraktären oder rezidivierten Erkrankungen hat die CAR-T-Zelltherapie beeindruckende Behandlungsergebnisse gezeigt. Patienten mit aggressiven B-Zell-Lymphomen oder ALL, die auf konventionelle Therapien nicht mehr ansprechen, können durch diese Therapieform teilweise langfristige Remissionen erreichen. Auch beim multiplen Myelom hat sich die Therapie als vielversprechend erwiesen, insbesondere bei stark vorbehandelten Patienten.

Trotz dieser Erfolge ist die Behandlung nicht frei von Risiken. Häufige Nebenwirkungen sind das Zytokinfreisetzungssyndrom (CRS) sowie neurologische Komplikationen, die eine engmaschige stationäre Überwachung bis zu 2 Wochen erfordern können. Zudem ist die Herstellung aufwendig und kostenintensiv und darf nur in dafür zugelassenen Zentren erfolgen.

Insgesamt markiert die CAR-T-Zelltherapie einen bedeutenden Fortschritt in der Onkologie und eröffnet neue Perspektiven für Patienten mit bislang schwer behandelbaren Blutkrebserkrankungen.

Die Abbildung zeigt die üblichen Schritte einer CAR-T-Zell-Therapie. Die Indikationsstellung erfolgt gemeinsam zwischen dem betreuenden Hämatoonkologen und dem durchführenden Zentrum. Eine Reihe von Voruntersuchungen beinhalten das Staging der Erkrankung sowie die Belastungsfähigkeit der Patientin oder des Patienten. Im Einzelfall wird über eine Überbrückungstherapie in Form der Blutwäsche zur Gewinnung von weißen Blutkörperchen (Apherese) bis zum Einsatz der CAR-T-Zellen entschieden. Diese wird je nach Situation durch den Zuweiser oder das CAR‑T‑Zell-Zentrum umgesetzt. Vor der Rückgabe der CAR-T-Zellen muss eine milde Chemotherapie (Lymphodepletion) erfolgen.  Vor allem in den ersten zwei Wochen der CAR-T-Zellen-Rückgabe ist die Wahrscheinlichkeit von neurologischen Nebenwirkungen (ICANS) oder einem Zytokinfreisetzungssyndroms (CRS) erhöht. 

Die Krankheitssituationen für die CAR-T-Zellen momentan zugelassen sind finden Sie in der hier aufgeführten Tabelle:

In den kommenden Jahren sind Erweiterungen in den Zulassungen sowohl bei malignen als auch bei nicht malignen hämatologischen Erkrankungen zu erwarten. Darüber hinaus sind CAR-T-Zellen bei soliden Tumoren, wie dem Neuroblastom oder kindlichen Hirntumoren in der Entwicklung bereits weit fortgeschritten. Hinzu kommen zahlreiche Autoimmunerkrankungen, die nach zahlreichen Studien deutlich vom Einsatz von CAR-T-Zellen profitieren können. Eine erste Zulassung ist hier beim Lupus erythematodes zu erwarten.