Fragen & Antworten zur Organspende

In diesem Abschnitt finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema Organspende und unsere Antworten darauf:

Alle Menschen können plötzlich in eine Situation geraten, in der sie infolge einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls mit schwerster und nicht behandelbarer Hirnschädigung als Organspenderin oder -spener in Frage kommen.

Alle Menschen können plötzlich in eine Situation geraten, in der sie infolge einer akuten Erkrankung dringend ein Spenderorgan benötigen.

Ohne Organspenderinnen und -spender kann es keine Organempfänger geben. Ist bei einer Person ein schwerster Hirnschaden eingetreten, dann ist diese Person nicht mehr in der Lage, Entscheidungen zu treffen. – Daher ist es wichtig, dass sich Menschen zu Lebzeiten mit dem Thema Organspende auseinandersetzen, eine persönliche Entscheidung treffen und diese dokumentieren.

Uns ist es wichtig, dass Menschen sich gut informiert entscheiden – daher haben wir für Sie einige Informationen zusammengestellt:

Wer ist ein möglicher Organspender?

Für welche Menschen macht es eigentlich Sinn, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen und sich zu entscheiden?

Die meisten Menschen kommen hinsichtlich ihrer Vorerkrankungen im Falle eines IHA als Organspender in Frage. Viele Menschen fragen sich, ob sie zu alt, zu krank dafür sind; wenn jemand z.B. nicht Blut-spenden darf, selber Medikamente nimmt, chronisch krank ist (z.B. COPD). Bei den meisten Menschen bestehen aber keine absoluten Kontraindikationen für eine Organspende.

Entscheidend ist die OrganFUNKTION. – Leicht vorgeschädigte, aber noch gut arbeitende Organe können durchaus noch gut geeignet für eine Spende sein. Manchmal kommen wegen Vorerkrankungen oder akuter Schädigungen nicht alle, aber einzelne Organe für eine Spende in Frage. Oft bieten vorgeschädigte Spenderorgane die einzige Chance für Menschen, die auf ein Organ warten. Wichtig: Dieses wird mit den betroffenen Patienten im Vorfeld besprochen.

Im Eurotransplant-Senior-Programm, dem sogenannten Old-for-old-Programm, werden Nieren älterer Spender ab 65 Jahren an ältere Empfänger ab 65 Jahren vermittelt.

Eine Altersgrenze für Organspender gibt es in Deutschland nicht.

Erkrankungen, die eine Organspende ausschließen, gibt es allerdings auch: das sind solche Erkrankungen, die auf den Empfänger übertragen und (noch) nicht (gut genug) behandelt werden können:

  • nicht beherrschte Infektionen
  • bösartige Tumore innerhalb der letzten 5 Jahre

Dabei gibt es jedoch Ausnahmen. Zudem können sich Ausschlusskriterien mit dem medizinischen Fortschritt ändern. Manchmal muss im Einzelfall geklärt werden, ob eine Spende möglich ist. Grundsätzlich wird jeder Spender in einer konkreten Spendesituation eingehend medizinisch untersucht. Denn auch noch nicht erkannte Erkrankungen müssen ja ausgeschlossen werden.

Übrigens: für Gewebespenden gibt es andere medizinische Voraussetzungen als für Organspenden – auf dem Organspendeausweis kann man seine persönliche Entscheidung zu beidem dokumentieren.

Wir meinen: Alle sollten einen Organspendeausweis mit seinen persönlichen Entscheidungen zu Organ- und Gewebespende ausfüllen. Denn dann können die Ärzte im Falle einer möglichen Organspende optimal nach dem Willen dieses Menschen vorgehen. Und die Angehörigen werden in einer sowieso schon schlimmen Situation nicht noch zusätzlich damit belastet, den Willen ihres Angehörigen richtig einzuschätzen und für sie oder ihn zu entscheiden.

Bisher haben wir erläutert, wer grundsätzlich als Spender in Frage kommen könnte – aber um welche konkreten Situationen/Erkrankungen geht es?

Die behandelnden Ärzte müssen immer dann an die Möglichkeit einer Organspende denken, wenn bei einem Patienten ein tiefes Koma aufgrund eines nachgewiesenen schwersten, nicht behandelbaren und daher unumkehrbar fortschreitenden Hirnschadens besteht, z.B. aufgrund einer zerebralen Massenblutung, eines Hypoxischen Hirnschadens nach massivem Sauerstoffmangel, eines malignen Hirninfarktes.

 

Diese Patienten sind so krank, dass sie intubiert und kontrolliert beatmet auf einer Intensivstation behandelt werden müssen. Zudem – und das ist ganz entscheidend – muss das Behandlungsteam im Konsens festgestellt haben, dass eine sicher infauste Prognose besteht. - Infauste Prognose bedeutet, dass man einem Patienten sicher nicht mehr helfen kann, dass er versterben wird. An diesem Punkt wird die Richtlinie Spendererkennung der Bundesärztekammer aus September 2020 relevant. Denn es gibt nun zwei Handlungsoptionen, die in Frage kommen: der Weg zur Organspende oder die Palliation. Der Patientenwille bezüglich Organspende muss dabei VOR einer Entscheidung geklärt werden. Da hilft es natürlich enorm, wenn der Patient sich zu Lebzeiten bezüglich Organspende entschieden hat. Ansonsten müssen die Ärzte frühzeitig mit den nächsten Angehörigen zusammen versuchen, den Patientenwillen bezüglich Organspende zu ermitteln. Das ist für Angehörige besonders belastend – erfahrungsgemäß umso mehr, je weniger sie über die Einstellung ihres Angehörigen wissen. Sie sind ja dann sowieso schon in der schwierigen Situation, zu erfahren und verarbeiten zu müssen, dass sie einen Angehörigen verlieren.

Eine Organspende kann in Deutschland nur dann erfolgen, wenn bei einem Patienten der irreversible Hirnfunktionsausfall nach den strengen Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt wurde und wenn eine Einwilligung zur Organspende vorliegt. Zudem muss die Medizinische Eignung bestehen.

Wenn man sich für den Weg zur Organspende entscheidet, muss die Intensivtherapie als organerhaltende Therapie für einige Zeit - wir sprechen dabei von Stunden bis wenigen Tagen – fortgeführt werden. Diese Therapie ist nur auf einer Intensivstation möglich: es muss eine künstliche, komplett kontrollierte Beatmung erfolgen, der Kreislauf und andere Organfunktionen müssen mit Medikamenten und Geräten stabil gehalten werden. Es ist – für eine begrenzte Zeit - eine Menge an Technik und Medikamenten nötig.

Ziel ist es, entsprechend dem Willen des Verstorbenen eine Organspende erfolgreich durchzuführen – und die Spenderorgane in möglichst gutem Zustand an die Empfänger zu vermitteln.

Wichtig zu wissen:

Möchte man seine Organe und/oder Gewebe nach dem eigenen Tod spenden und sind Organe und/oder Gewebe medizinisch dafür geeignet, so ist das

  • bei der Organspende in Deutschland nur nach Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls unter künstlicher Beatmung und Stabilisierung des Kreislaufs und Organfunktionen auf einer Intensivstation möglich.
  • bei der Gewebespende, zum Beispiel der Augenhornhautspende, ist eine Spende bis viele Stunden nach Eintreten des Herz-Kreislauf-Stillstandes möglich.  Also bei allen Verstorbenen.

Für Lebendspenden bei Leber- und Nierenspende gelten jeweils eigene, strenge Richtlinien.

Wo gibt es Organspendeausweise?

Organspendeausweise erhalten Sie auch in der Uniklinik RWTH Aachen, zum Beispiel beim Infoständer rechts vom Ausgang im Foyer. Jeder kann sie aber auch selbst im Internet bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestellen oder auch direkt ausdrucken. Bei der BZgA gibt es sie sogar in mehreren Sprachen.

Wie soll ich den Organspendeausweis ausfüllen?

Sie wissen nicht, was auf einem Organspendeausweis steht oder wo Sie Ihr Häkchen setzen sollen? Kein Problem, wir erklären Ihnen den Organspendeausweis Schritt für Schritt. 

Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende von Organen/Geweben zur Transplantation in Frage kommt, erkläre ich:

  1.  JA, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden.
    → Diesen Punkt kreuzen Sie an, wenn Sie einverstanden sind, dass Ihnen folgende Organe entnommen werden: Nieren, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm sowie die Haut, Hornhaut, Augen, Herzklappen und Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen.
     
  2. JA, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe:
    → Diesen Punkt kreuzen Sie an, wenn Sie ein oder mehrere Organe ausschließen möchten, beispielsweise das Herz.
     
  3. JA, ich gestatte dies, jedoch nur für folgende Organe/Gewebe:
    → Sie setzen Ihr Kreuz hier, wenn Sie nur ein Organ oder ein Gewebe spenden möchten, zum Beispiel die Leber und/oder die Augenhornhaut.
     
  4. NEIN, ich widerspreche einer Entnahme von Organen oder Geweben.
    → Wie Sie sehen, dürfen Sie sich auch gegen eine Organentnehme entscheiden. Ihr Nein ist ein Nein.
     
  5. Über JA oder NEIN soll dann folgende Person entscheiden (auf dem Ausweis bitte Name, Vorname, Telefon, Straße, PLZ und Wohnort der gewünschten Person eintragen).
    → Diesen Punkt kreuzen Sie an, wenn Sie möchten, dass ein naher Angehöriger im Todesfall entscheidet und seine Entscheidung in Ihrem Sinne fällt. Dafür ist es hilfreich, vorab über die Thematik gesprochen zu haben. Noch einfacher wird es für Ihre Angehörigen, wenn Sie die Entscheidung zu Lebzeiten selbst treffen und Ihr Häkchen bei einer der anderen Antworten setzen.
     
  6. Platz für Anmerkungen/Besondere Hinweise
    → Hier können Sie zum Beispiel Vorerkrankungen notieren oder wer im Todesfall informiert werden soll.
Wie soll ich mich entscheiden?

Die Antwort auf diese Frage muss jeder für sich selbst finden. Folgende Fragen können helfen: Wie sehr würde ich mich freuen, wenn ich seit Jahren auf ein Organ warten und endlich eines bekommen würde? Wie ginge es meinen Eltern, meinem Partner oder meinen Kindern, wenn sie im Falle meines Todes eine Entscheidung für mich treffen müssten?
Egal wie die Antwort ausfällt: Wichtig ist, zu Lebzeiten eine Entscheidung zu treffen. Und wenn es nicht für die Organspende ist, darf es doch als eine Art Spende betrachtet werden: Als Zeitspende, sich mit dieser bedeutenden Frage auseinanderzusetzen – dem eigenen Willen, den eigenen Angehörigen und schwerkranken Patienten zuliebe.

Sie haben Ihre frühere Entscheidung revidiert? Dann vernichten Sie einfach Ihren alten Organspendeausweis und füllen einen neuen aus.

Gut zu wissen

✓ Bitte notieren Sie auf Ihrem Ausweis keine Wünsche wie „Ich möchte, dass meine Organe nur Kindern gespendet werden.“ Das geht gegen das Gesetz und macht den Ausweis ungültig.

✓  Im Ausland gelten die jeweiligen Gesetze des Landes. Sollte Ihnen beispielsweise in Österreich oder Spanien etwas zustoßen, würde die Widerspruchslösung greifen. Das heißt: Wer keinen Ausweis besitzt und sich zu Lebzeiten nicht schriftlich gegen die Organspende ausgesprochen hat, ist automatisch Organspender. 

In abnehmender Häufigkeit werden Nieren, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und der Dünndarm gespendet.

Ein einzelner Organspender kann – vorausgesetzt, die Organe sind medizinisch geeignet – nach seinem Tod 6 Menschen und sogar manchmal noch mehr mit einer Spende helfen.

Nein, in Deutschland gibt es keine Altersgrenze für Organspender.

Zwar haben alte Menschen häufig Vorerkrankungen, die die Möglichkeit einer Organspende einschränken können. Entscheidend ist dabei allerdings stets die aktuelle Organfunktion. Wenn ein Patient im Hirntod verstorben ist und die Einwilligung für eine Organspende besteht, werden daher in jedem Fall die vorliegenden medizinischen Befunde analysiert und – wenn im Rahmen der Behandlung noch nicht durchgeführt – einige weitere Untersuchungen (wie Ultraschall des Bauches, Lungen-Röntgen) vorgenommen, um die Organfunktionen und die Eignung für eine Spende zu ermitteln. Mit diesen Befunden erfolgt dann die Spendermeldung an Eurotransplant.

Sehr erfolgreich ist das „Old for Old“-Nierentransplantations-Programm (European Senior Program), bei dem Empfänger, die älter als 65 Jahre sind, die Chance haben, eine Niere von einem Spender zu bekommen, der ebenfalls über 65 Jahre alt ist. Die Wartezeit auf ein Organ ist bei diesem Programm kürzer, die Ergebnisse gut.

Auch Organe von über 80-Jährigen wurden bereits mit Erfolg transplantiert.

Nur wenige Vorerkrankungen, wie zum Beispiel bösartige, metastasierte Tumoren oder unheilbare Infektionen, schließen eine Organspende aus.

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation ...

  • ist die bundesweite Koordinierungsstelle für postmortale Organspenden.
  • organisiert alle Schritte des Organspendeablaufs von der Mitteilung eines möglichen Spenders im Krankenhaus bis zur Übergabe der Organe an die Transplantationszentren.
  • vertritt die Interessen der Menschen, die auf eine Transplantation hoffen, und die der Menschen, die ihre Organe nach dem Tod spenden wollen.
  • arbeitet eng mit Krankenhäusern, Intensivstationen, Transplantationszentren zusammen, unter anderem bei Fortbildungen.
  • begleitet und entlastet Krankenhauspersonal während einer Organspende; während einer Organspende ist immer ein Mitarbeiter der DSO vor Ort. Er hat die Aufgabe, alle Abläufe zu koordinieren. Der würdevolle Umgang mit dem Verstorbenen ist dabei oberstes Gebot im gesamten Organspendeprozess.
  • steht den Angehörigen von Organspendern auf Wunsch auch längerfristig mit Betreuungsangeboten zur Verfügung.
  • betreibt national und international Fortbildungsarbeit und Erfahrungsaustausch.
  • betreibt Öffentlichkeitsarbeit.

Mehr erfahren Sie unter: www.dso.de

Eurotransplant (ET) ...

  • wurde 1967 von Prof. Dr. van Rood in Leiden /NL gegründet.
  • ist eine gemeinnützige Stiftung.
  • vermittelt und koordiniert den internationalen Austausch von Spenderorganen.
  • ist somit Vermittler zwischen Organspender und Organempfänger. An Eurotransplant müssen von den Transplantationszentren alle Patienten gemeldet werden, die die Transplantation eines Organs benötigen. Sie erhalten bei ET einen Platz auf einer Warteliste. Von der DSO müssen alle potentiellen Organspender an Eurotransplant gemeldet werden. Nach speziellen, genau festgelegten Regeln werden mittels eines Computerprogramms dann bei Eurotransplant Organempfänger für die gemeldeten Organe von Organspendern ermittelt und vermittelt.
  • betreibt Förderung, Unterstützung und Koordinierung von Organtransplantationen im weitesten Sinne und unterstützt die Forschung.
  • bietet Gewährleistung eines transparenten und objektiven Auswahlsystems.
  • betreut ein Einzugsgebiet, in dem 137 Millionen Menschen leben. Dazu gehören: Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Ungarn und Slowenien . Zur Zeit sind ca. 14.000 Patienten auf einer gemeinsamen Warteliste registriert. Circa 7.000 Spenderorgane werden pro Jahr durch ET erfolgreich vermittelt

Ein(e) Transplantationsbeauftragte(r) ...

  • ist Mitarbeiter(in) eines Krankenhauses und für alle Fragen und Vorgänge im Zusammenhang mit der Organspende. Die Aufgaben sind im Transplantationsgesetz festgelegt.
  • erstellt interne Leitlinien/SOP.
  • organisiert Fortbildungen.
  • führt Besprechungen auf der Intensivstation durch (Information, Fallanalysen).
  • führt Angehörigengespräche.
  • ist verantwortlich für Dokumentation, Erfüllung der Meldepflicht und Qualitätssicherung.
  • ist Ansprechpartner für die DSO.
  • ist zuständig für Erfahrungsaustausch.
Über die Transplantationsbeauftragte in der Uniklinik RWTH Aachen

Wir betreuen Patienten auf der Intensivstation/im OP und sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei potentiellen Organspendern. Wir führen Angehörigengespräche, helfen bei der Organisation und Durchführung von Organspenden und arbeiten eng mit der Deutschen Stiftung für Organspende (DSO) zusammen.

Unser vierköpfiges Team bietet klinikinterne Fortbildungen sowohl im ärztlichen als auch im pflegerischen Bereich an. Sprechen Sie uns gerne an!

Das Aachener Symposium Organspende ist eine ganztägige zertifizierte Fortbildungsveranstaltung und findet einmal pro Jahr statt. Zudem finden weitere Informations- und Fortbildungsveranstaltungen statt, die jeweils dem Veranstaltungskalender der Uniklinik zu entnehmen sind.

Mitarbeiter der Uniklinik RWTH Aachen können sich auch über unsere e-learning-Seiten über das Thema Organspende informieren.

Nein. Es wird alles getan, um Patienten zu helfen und möglichst zu heilen.

Nur dann, wenn klar ist, dass einem Menschen, der einen schwersten Hirnschaden erlitten hat, wie z.B. eine besonders große Blutung im Gehirn, ganz sicher nicht mehr geholfen werden kann, uns sicher ist, dass er versterben wird (infauste Prognose), kann jemand überhaupt als Organspender in Frage kommen.

Bevor eine Organspende realisiert werden kann, müssen weitere wichtige Faktoren erfüllt sein:

  • Der Tod, speziell der Irreversible Hirnfunktionsausfall (IHA), wurde nach der Richtlinie der BÄK zweifelsfrei festgestellt
  • Es liegt eine Einwilligung zur Organspende vor (persönliche schriftliche Dokumente, bekannte mündliche Entscheidung, Entscheidung der engsten Angehörigen nach mutmaßlichem Patientenwillen)
  • medizinische Eignung des Spenders

Erst nach Klärung des Patientenwillens und der Todesfeststellung (IHA) ist der Weg zur Organspende oder Palliativstation möglich. Bei einer Organspende wird dann zunächst noch die Intensivtherapie (für ca. 1-2 Tage) weitergeführt, um eine Spende zu ermöglichen, ansonsten wird nach der Todesfeststellung die Therapie beendet.

Nein, jede(r) kann festlegen, ob und was er/sie spenden möchte

Nein, bei den meisten Menschen bestehen keine absoluten Kontraindikationen für eine Organspende, auch wenn Vorerkrankungen bestehen oder eine häufige /dauerhafte Medikamenteneinnahme nötig ist. Die Organfunktion ist entscheidend –  bei einigen Spendern kommen medizinisch einzelne Organe in Frage, andere aufgrund von Erkrankungen nicht.

Es gibt aber auch medizinische Gründe, die eine Kontraindikation für eine Organspende darstellen.
Das sind nicht oder nicht gut behandelbare Erkrankungen, die auf den Organ-Empfänger übertragen werden können.
Es gibt zwei große Gruppen: die der nicht/schwer behandelbaren Infektionen (z.B. HIV, floride Tuberkulose) und die Gruppe der malignen Tumore. Als Faustregel kann man sich merken, dass alle malignen Tumore innerhalb der letzten fünf Jahre eine absolute Kontraindikation darstellen.

Vor Durchführung einer Spende werden potentielle Organspender stets detailliert untersucht. Die persönliche Entscheidung bezüglich einer Organspende kann aber unabhängig von aktuell bestehenden Vorerkrankungen erfolgen.

Nein, „Hirntod“ ist der veraltete Begriff für den Irreversiblen Hirnfunktionsausfall (IHA). Dieses ist eine medizinisch-naturwissenschaftliche Definition und bedeutet: das gesamte Gehirn mit allen seinen Teilen, Großhirn, Kleinhirn, Hirnstamm hat für immer jegliche Funktion verloren.

Dabei müssen und können für die Diagnostik des IHA und Kreislauf und Organfunktionen (und ggf. für die Durchführung einer Spende) für eine begrenzte Zeit durch hochtechnisierte Intensivmedizin aufrechterhalten werden.

Mit der Feststellung des IHA wird der Tod des Menschen festgestellt, und so auch in amtlichen Leichenschauschein NRW eingetragen.

Soll dann eine Organspende erfolgen, müssen die Intensivmedizinischen Maßnahmen noch bis zur Entnahme aufrechterhalten werden (meist ca. 1-2 Tage).

Nein, man kann nicht bestimmen, wer die Organe erhält und die Angehörigen erfahren nicht, wer das Organ erhalten hat.

Das ist vom Gesetzgeber bewusst so entschieden worden, die Vergabe erfolgt nach medizinischen Kriterien und nach den Kriterien der Wartelisten für die unterschiedlichen Organe.

Organspende ist ein Akt der Solidarität, nicht an persönliche Beziehungen gebunden.

Nein, die Organentnahme wird von dafür ausgebildeten Fachärzten durchgeführt. Natürlich sieht man von außen, dass eine OP durchgeführt wurde, aber die Eröffnung des Bauches und des Brustkorbs und ebenso der Wundverschluß werden mit genau den gleichen Techniken durchgeführt, wie bei oder nach anderen Bauch- oder Herz-/Lungen-Operationen auch. Die Wunden werden auch mit der gleichen Sorte Pflaster versorgt.

Ja, alle Patienten, die ein Organ benötigen und medizinisch auch eine Transplantation erhalten können, werden von ihrem behandelnden Arzt im Transplantationszentrum an eine zentrale Warteliste gemeldet – und bestehende Einträge werden regelmäßig aktualisiert. Nur an Patienten auf dieser zentral geführten Warteliste, die von Eurotransplant verwaltet wird, werden nach genau festgelegten Regeln Organe vermittelt.