BG-liche Handverletzungen, D-Arzt-Verfahren

Die Behandlung von BG-lichen Verletzungen umfasst Arbeits-, Schul- sowie Wegeunfälle und erfolgt ausschließlich durch BG-lich zugelassene Praxen und Kliniken. Ärzte mit einer entsprechenden Zulassung werden auch als Durchgangsärzte (D-Ärzte) bezeichnet. Die Kosten für die Behandlung BG-licher Verletzungen werden nicht von der Krankenkasse, sondern direkt von der Berufsgenossenschaft übernommen. Als Klinik mit BG-licher Zulassung befassen wir uns im Speziellen mit komplexen arbeitsbedingten Verletzungen der Hand und des Handgelenkes. In Notfällen können Sie unsere Poliklinik wochentags auch ohne Anmeldung von 08:00 bis 12:30 Uhr aufsuchen, zu allen anderen Zeiten  bieten wir Ihnen eine notfallmäßige Versorgung in der interdisziplinären Notfallaufnahme an. Bitte beachten Sie, dass die Behandlung von Verletzungen der Elle und der Speiche primär durch Kollegen der Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie übernommen wird.
Neben Erstvorstellungen erfolgen in dieser Sprechstunde klinische und radiologische Verlaufskontrollen, zudem werden weitere diagnostische und therapeutische Maßnahmen mit Ihnen besprochen. Dank der engen Zusammenarbeit mit den weiterbehandelnden Physio- und Ergotherapeuten sowie versorgenden Sanitätshäusern stellen wir eine adäquate Rehabilitation und eine schnellstmögliche Wiedereingliederung in Ihre Tätigkeit sicher.