Organspende

Bereits seit Jahren stehen in Deutschland deutlich mehr Patienten auf Wartelisten für eine Transplantation eines Organs als Spenderorgane vorhanden sind.

Voraussetzung für eine Organspende sind der irreversible Hirnfunktionsausfall, also der sogenannte Hirntod eines Menschen, eine Einwilligung zur Organentnahme und die medizinische Eignung.

Der irreversible Hirnfunktionsausfall und damit der Tod kann bei Menschen nach einer sehr schweren Hirnschädigung eintreten, zum Beispiel infolge einer Hirnblutung, eines Schlaganfalls, eines Schädelhirntraumas oder schwerstem Sauerstoffmangel durch Herzstillstand und verzögerte Reanimation. Diagnostik und Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls müssen strikt nach den Richtlinien der Bundesärztekammer erfolgen.

Eine Einwilligung zur Organspende durch den Verstorbenen kann in Form von zu Lebzeiten abgefassten Dokumenten wie Organspendeausweis oder Vermerk in der Patientenverfügung vorliegen. Wenn keine schriftliche Verfügung vorliegt, sollen nach deutschem Recht die nächsten Angehörigen nach dem bekannten oder mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt werden. Für die Angehörigen, die gerade einen geliebten Menschen verloren haben, stellt die Frage nach dem mutmaßlichen Willen des Toten zur Organentnahme meist eine Zumutung und Überforderung dar, wenn sie dessen Willen nicht kennen. Eine schriftliche Erklärung des Verstorbenen, die dieser zu Lebzeiten auch mit den Angehörigen besprochen hat, kann die Angehörigen in dieser schwierigen Situation deutlich entlasten.

Potentielle Spender müssen natürlich auch medizinisch geeignet sein. Dies bedeutet, dass die Organe gut funktionieren müssen. Zudem dürfen keine nicht oder nicht gut genug behandelbaren Erkrankungen vorliegen, die auf einen Empfänger übertragen werden und ihn dadurch gefährden können. In diese Gruppe gehören bösartige Tumore innerhalb der letzten 5 Jahre und unheilbare Infektionskrankheiten. Eine obere Altersgrenze gibt es nicht. 

Organspenden können in fast jedem Krankenhaus durchgeführt werden. Die Entnahme erfolgt von dafür ausgebildeten Transplantationschirurgen. Wenn es in einem Krankenhaus keine Transplantationsklinik gibt, werden Transplantationschirurgen aus Zentren über die DSO zugezogen. Die Erkennung potentieller Organspender und der Organspendeprozess selbst sind anspruchsvolle Aufgaben, die fachliche, soziale und organisatorische Expertise verlangen. Für die Wahrung dieser Aufgaben sind in den Krankenhäusern Transplantationsbeauftragte zuständig.


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