Hinweis auf das Verbot von Bild-, Ton- und Filmaufnahmen in der Uniklinik

Die Uniklinik RWTH Aachen verweist explizit auf ihre allgemein geltenden Regelungen zum Umgang mit Bild-, Ton- und Filmaufnahmen in der Uniklinik. Ohne gesonderte Genehmigung ist das Fotografieren und Filmen auf dem Gelände der Klinik untersagt. Dieses Verbot gilt gleichermaßen für Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besucher und Mitarbeitende. Dabei ist es irrelevant, ob die Aufnahmen für private oder (massen-)mediale Zwecke Verwendung finden. Um den Schutz der Privatsphäre aller Anwesenden zu gewährleisten, bittet die Uniklinik RWTH Aachen um die Einhaltung dieser Regelung. 

Verbotsschild mit durchgestrichener Kamera
© fotohansel – stock.adobe.com

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Uniklinik RWTH Aachen
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