Die Intensiv- und Notfallmediziner begrüßen das Gesundheitsdatennutzungsgesetz

Endlich gibt es eine klare Rechtsgrundlage! Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) verabschiedet. An den Gesetzestexten wurde lange gefeilt. In der jetzigen Form begrüßt die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) das Inkrafttreten des GDNG ausdrücklich. Mit diesem Gesetz wird vor allem die Eigenforschung auch im Verbund von Gesundheitseinrichtungen erleichtert. Dies dient generell einer besseren Patientenversorgung.

zur DIVI-Pressemitteilung 

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