Corona-Regeln für Patienten im MZEB

Seit dem 6. Dezember 2021 gilt für Patienten und Begleitpersonen die 2G-Plus-Regel im MZEB (geimpft oder genesen UND getestet). Der Test muss von einer zugelassenen Stelle gemacht worden sein. Vor der Uniklinik steht ein Testzentrum. Dort können Sie den Test machen lassen. Ein Bürgertest (Antikörper-Test) darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Wenn ein Patient aufgrund seiner Behinderung 2G-Plus oder 3G (geimpft, genesen, oder getestet) nicht nachweisen kann, wird er trotzdem behandelt.

Begleitpersonen ohne Nachweis müssen draußen warten.

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Uniklinik RWTH Aachen
Stabsstelle Unternehmenskommunikation
Dr. Mathias Brandstädter
Tel. 0241 80-89893
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