Berufsverband Deutscher Humangenetiker fordert bessere Vergütung

Seit der Verortung der extrabudgetären Gesamtvergütung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung wird die humangenetische Beratung in einigen Bundesländern nur noch mit 60 Prozent quotiert.

Der Berufsverband fordert daher:

  • Die adäquate Vergütung der im Gendiagnostikgesetz mit ihren Inhalten vorgesehenen genetischen Beratung.
  • Eine sofortige Rückverortung der humangenetischen Beratung in die EGV und Kompensation für die zwischenzeitliche MGV-Vergütung.
  • Eine Verbesserung der derzeitigen Vergütungsanpassung aus dem Jahre 2016 um 20%, da es sich hier um eine sehr personalintensive und nicht skalierbare Leistung handelt.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Newsletter BVDH aktuell VIII/2023.

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