Gemeinsame Positionspapiere für erweiterte Widerspruchslösung bei der Organspende

Die Ärztlichen Direktorinnen und Direktoren, darunter auch Univ.-Prof. Dr. med. Joachim Windolf von der Uniklinik RWTH Aachen, und die Transplantationsbeauftragten der Universitätsklinika in Nordrhein-Westfalen, haben gemeinsame Positionspapiere erarbeitet. Darin sprechen sie sich für die Einführung der erweiterten Widerspruchsregelung bei der Organspende aus. 

Anlass ist eine Bundestagsdebatte am Donnerstag, 24. September 2026, um die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende. Gefordert wird die Widerspruchslösung sowohl in dem „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung“ von 254 Abgeordneten als auch im Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung“. Angekündigt ist zudem ein Antrag von 58 Abgeordneten mit dem Titel „Freiwilligkeit der Organspende sichern, Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben“. 

Die Medizinerinnen und Mediziner der NRW-Uniklinika betonen zudem, dass eine Gesetzesänderung allein nicht ausreichen wird, um dem Willen der Patientinnen und Patienten bestmöglich Rechnung zu tragen. Entscheidend seien ebenso leistungsfähige klinische Strukturen und ausreichende personelle Ressourcen. 

Die „Arbeitsgemeinschaft der Transplantationsbeauftragten der Universitätsklinika in NRW“ macht sich in einem Positionspapier ebenfalls für eine Einführung der Widerspruchslösung bei der postmortalen Organspende stark. Sie sieht darin einen wichtigen Baustein, um die bestehenden Maßnahmen zur Stärkung der Organspende sinnvoll zu ergänzen. Darüber hinaus plädiert die Arbeitsgemeinschaft für eine weitere Verbesserung der Informationsangebote für Bürgerinnen und Bürger.

» Positionspapier der Ärztlichen Direktorinnen und Direktoren der NRW-Uniklinika

» Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft der Transplantationsbeauftragten der NRW-Uniklinika

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