Nierenlebendspende

Eine Nierenlebendspende bietet vielen Patientinnen und Patienten mit einer fortgeschrittenen chronischen Nierenerkrankung die Möglichkeit einer frühzeitigen und planbaren Nierentransplantation. In geeigneten Fällen kann die Transplantation bereits vor Beginn einer Dialysebehandlung erfolgen. 

Als universitäres Transplantationszentrum begleiten wir sowohl Spenderinnen und Spender als auch Empfängerinnen und Empfänger von der ersten Beratung über die umfassende medizinische und psychosoziale Evaluation bis zur Operation und langfristigen Nachsorge. 

Die Nierenlebendspende ist eine gemeinsame Aufgabe der Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Kinder- und Transplantationschirurgie und der Klinik für Nieren- und Hochdruckkrankheiten, rheumatologische und immunologische Erkrankungen. Die Sicherheit der spendenden Person hat während des gesamten Prozesses höchste Priorität.

 

Was ist eine Nierenlebendspende?

Bei einer Nierenlebendspende spendet ein geeigneter gesunder Mensch eine seiner beiden Nieren an einen Menschen mit einer fortgeschrittenen chronischen Nierenerkrankung. Nach sorgfältiger Auswahl können Spenderinnen und Spender mit einer verbleibenden gesunden Niere in der Regel langfristig ein normales Leben führen. Voraussetzung ist eine umfassende medizinische, psychosoziale und rechtliche Prüfung.

Eine Lebendnierentransplantation bietet gegenüber der Transplantation eines postmortal gespendeten Organs mehrere Vorteile. Sie kann geplant durchgeführt werden und ermöglicht dadurch häufig eine deutlich frühere Transplantation. In geeigneten Fällen ist eine Transplantation bereits vor Beginn einer Dialyse möglich (präemptive Nierentransplantation). Transplantate aus einer Lebendspende weisen zudem im Durchschnitt sehr gute Langzeitergebnisse auf.

Die Sicherheit der Spenderin oder des Spenders hat dabei jederzeit höchste Priorität. Vor einer möglichen Nierenlebendspende erfolgen umfangreiche medizinische Untersuchungen sowie eine unabhängige psychosoziale Beratung und Evaluation. Eine Lebendspende kommt nur dann infrage, wenn sie für die spendende Person medizinisch vertretbar ist, freiwillig erfolgt und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Traditionell erfolgt eine Lebendnierenspende zwischen nahen Angehörigen oder Menschen, die sich in besonderer persönlicher Verbundenheit nahestehen. Neben der direkten Lebendnierenspende hat der Gesetzgeber neue Formen der Nierenlebendspende vorgesehen, darunter die Überkreuzlebendnierenspende und die nicht gerichtete anonyme Nierenspende. Diese Verfahren werden weiter unten näher erläutert.

⇒ Neue Möglichkeiten der Nierenlebendspende

 

Wer kann eine Niere spenden?

Als Spender kommen volljährige und einwilligungsfähige Personen infrage, die medizinisch und psychosozial für eine Lebendspende geeignet sind. Für eine direkte Lebendnierenspende müssen zusätzlich die gesetzlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Beziehung zwischen Spender und Empfänger erfüllt sein. 

Entscheidend sind der individuelle Gesundheitszustand und die zu erwartende Sicherheit der Spende. Das Alter allein ist dabei kein Ausschlusskriterium. Im Rahmen der medizinischen Evaluation werden unter anderem die Nierenfunktion, das Herz-Kreislauf-System und weitere relevante Organfunktionen untersucht. Zusätzlich werden Blutgruppe und Gewebemerkmale bestimmt. 

Von zentraler Bedeutung ist die Freiwilligkeit der Entscheidung. Eine Nierenlebendspende darf nur nach umfassender Aufklärung und ohne äußeren Druck erfolgen. Zusätzlich ist in Deutschland die Prüfung durch eine unabhängige Lebendspendekommission gesetzlich vorgeschrieben. 

Eine Lebendnierenspende kommt nur infrage, wenn das gesundheitliche Risiko für die spendende Person nach sorgfältiger medizinischer und psychosozialer Beurteilung vertretbar ist.

 

Der Weg zur Nierenlebendspende

Eine Nierenlebendspende ist ein gemeinsamer Weg von Spender und Empfänger. Ziel der umfassenden Vorbereitung ist es, gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Transplantation zu schaffen und gleichzeitig die Sicherheit der spendenden Person in den Mittelpunkt zu stellen. 

Die Vorbereitung erfolgt in enger Zusammenarbeit der Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Kinder- und Transplantationschirurgie und der Klinik für Nieren- und Hochdruckkrankheiten, rheumatologische und immunologische Erkrankungen der Uniklinik RWTH Aachen. Spender und Empfänger werden dabei umfassend medizinisch, psychosozial und rechtlich begleitet. 

Im Rahmen der Evaluation werden unter anderem Organfunktion, Blutgruppe und Gewebemerkmale sowie mögliche Begleiterkrankungen beurteilt. Für den Spender gehören hierzu außerdem eine umfassende ärztliche Aufklärung sowie eine unabhängige psychosoziale Beratung und Evaluation. 

Der Spender kann während des gesamten Prozesses – von der Beurteilung der Spendereignung bis zur Nachbehandlung – die Begleitung und unabhängige Beratung durch eine Lebendspendebegleitperson in Anspruch nehmen. Zusätzlich erfolgt vor der Lebendspende die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung durch die Lebendspendekommission. 

Nach Abschluss aller Untersuchungen werden die Ergebnisse gemeinsam bewertet. Erst wenn sämtliche medizinischen, psychosozialen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und Spender und Empfänger ihre Zustimmung erteilt haben, wird der Transplantationstermin geplant. Die Einwilligung des Spenders kann bis zur Organentnahme jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. 

Uns ist bewusst, dass die Entscheidung für eine Nierenlebendspende für Spender und Empfänger von großer persönlicher Bedeutung ist. Deshalb nehmen wir uns Zeit für eine ausführliche Beratung und begleiten beide Schritt für Schritt auf diesem Weg.

 

Die Operation

Die Nierenlebendspende wird von spezialisierten Transplantationschirurgen durchgeführt. Die Entnahme der Spenderniere und die Transplantation beim Empfänger werden eng aufeinander abgestimmt, um die Zeit außerhalb des Körpers möglichst kurz zu halten. 

Die Entnahme der Spenderniere erfolgt in der Regel minimalinvasiv (laparoskopisch). Dieses Verfahren ermöglicht eine schonende Operation und unterstützt eine rasche Erholung nach dem Eingriff. 

Beim Empfänger wird die Spenderniere im Unterbauch eingesetzt und an die Beckengefäße sowie die Harnblase angeschlossen. Die eigenen Nieren verbleiben in den meisten Fällen im Körper und müssen nur in besonderen Situationen entfernt werden. 

Nach der Operation werden Spender und Empfänger entsprechend ihren jeweiligen Bedürfnissen betreut. Beim Empfänger stehen die Überwachung der Transplantatfunktion und die Einstellung der immunsuppressiven Therapie im Vordergrund, beim Spender die sichere Erholung nach dem Eingriff.

 

Nach der Operation

Nach der Operation werden Spender und Empfänger entsprechend ihren jeweiligen Bedürfnissen weiterbetreut. 

Beim Empfänger stehen die Überwachung der Transplantatfunktion, die individuelle Einstellung der immunsuppressiven Therapie und die Vorbereitung auf die Entlassung im Mittelpunkt. 

Beim Spender liegt der Schwerpunkt auf einer sicheren Erholung nach dem Eingriff, einer frühzeitigen Mobilisation und einer wirksamen Schmerztherapie. Auch nach der Entlassung erfolgen regelmäßige Nachuntersuchungen, um den Heilungsverlauf und die langfristige Nierenfunktion zu kontrollieren. 

Sowohl für Empfänger als auch für Spender endet die Betreuung nicht mit der Entlassung aus dem Krankenhaus. Viele Empfängerinnen und Empfänger können nach erfolgreicher Nierentransplantation wieder in Beruf, Familie und Alltag zurückkehren. Auch Spenderinnen und Spender können nach abgeschlossener Erholung in der Regel wieder ihr gewohntes Leben führen.

Neue Möglichkeiten der Nierenlebendspende

Der Gesetzgeber hat 2026 die rechtlichen Grundlagen für die Überkreuzlebendnierenspende und die nicht gerichtete anonyme Nierenspende geschaffen. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sind ab dem 1. Juni 2029 anzuwenden. Bis dahin werden die hierfür erforderlichen bundesweiten Strukturen und Verfahren vorbereitet.

Überkreuzlebendnierenspende (Crossover-Spende)

Nicht immer ist eine direkte Nierenlebendspende möglich – beispielsweise wenn Blutgruppe oder Gewebemerkmale zwischen Spender und Empfänger nicht ausreichend kompatibel sind. Bei einer Überkreuzlebendnierenspende können inkompatible Spender-Empfänger-Paare so miteinander kombiniert werden, dass eine Transplantation mit der Niere eines anderen beteiligten Spenders möglich wird.

Nicht gerichtete anonyme Nierenspende

Bei einer nicht gerichteten anonymen Nierenspende spendet eine Person eine Niere, ohne einen bestimmten Empfänger zu kennen. Die Spende kann künftig im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Vermittlungsverfahren einer Überkreuzlebendnierenspende oder einem geeigneten Patienten auf der Warteliste zugutekommen.

 

Unsere Schwerpunkte

  • Gemeinsame Betreuung von Spender und Empfänger durch Transplantationschirurgie und Nephrologie
  • Umfassende medizinische, psychosoziale und rechtliche Begleitung während des gesamten Entscheidungsprozesses
  • Minimalinvasive Nierenentnahme bei geeigneten Spenderinnen und Spendern
  • Strukturierte Evaluation mit besonderem Fokus auf die Sicherheit der spendenden Person
  • Langfristige Nachsorge für Spender und Empfänger
  • Möglichkeit einer unabhängigen Lebendspendebegleitperson für den Spender während des gesamten Prozesses
  • Beratung zu den neuen gesetzlichen Möglichkeiten der Überkreuzlebendnierenspende und der nicht gerichteten anonymen Nierenspende

Kontakt

Für Fragen zur Nierenlebendspende, zur Eignung als Spenderin oder Spender oder zur Vorstellung in unserem Transplantationszentrum stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Wir beraten Spenderinnen und Spender, Empfängerinnen und Empfänger sowie deren Angehörige umfassend und begleiten sie während des gesamten Entscheidungs- und Behandlungsprozesses.

 

Sprechstunde

montags von 09:00 bis 13:00 Uhr

 

Terminvereinbarung (montags bis freitags von 08:30 bis 15:30 Uhr)

Tel.: 0241 80-89332
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