Schnellere Arzttermine

Nachgefragt bei Dr. Ivo Grebe

Am 11. Mai 2019 ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft getreten und wirkt sich seitdem auf die Arbeit der vertragsärztlichen Versorgung aus. In Zeiten von Corona ist das TSVG völlig in den Hintergrund getreten, obwohl die Auswirkungen des Gesetzes gerade jetzt in den Praxen und demnächst bei der Abrechnung spürbar werden. Dr. Ivo Grebe, Vorsitzender der Kreisstelle Stadtkreis Aachen der Ärztekammer Nordrhein, spricht im Interview mit praxis über Vor- und Nachteile des TSVG.

Herr Dr. Grebe, was sind die Ziele des TSVG?

Dr. Grebe: Kernziele des TSVG sind eine schnellere Terminvergabe für gesetzlich Versicherte und damit die bessere Versorgung aller Patienten. Die Politik will mit diesem Gesetz ausdrücklich die vermeintlichen Nachteile gesetzlich Versicherter gegenüber den Privatversicherten in der ambulanten Versorgung ausgleichen, ohne das gesamte Versicherungssystem umzugestalten („Bürgerversicherung“). Das Gesetz nimmt die Vertragsärztinnen und -ärzte stärker in die Pflicht. Diese müssen ihre Pflichtsprechzeiten von 20 auf 25 Stunden in der Woche anheben. Grundversorgende und der wohnortnahen Patientenversorgung zugehörige Fachärzte müssen darüber hinaus seit September 2019 mindestens fünf offene Sprechstunden pro Woche ohne vorherige Terminvereinbarung anbieten. Zu den grundversorgenden Fachärzten gehören unter anderem Orthopäden, Augenärzte, Gynäkologen, Hautärzte, Chirurgen und Kinder- und Jugendärzte. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des TSVG ist der Ausbau der sogenannten Terminservicestellen (TSS). Unter der bundeseinheitlichen Nummer 116 117 sind diese seit Januar 2020 rund um die Uhr erreichbar („7/24“) und helfen
den anrufenden Patienten bei der Vermittlung kurzfristiger Facharzttermine oder freier Psychotherapieplätze. Außerhalb der Praxisöffnungszeiten sind die TSS für die telefonische Ersteinschätzung für Notfälle und die Vermittlung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes zuständig.
Weitere Neuerungen des Gesetzes betreffen unter anderem Regelungen zur Digitalisierung (elektronische Patientenakte und Arbeitsunfähigkeitsatteste), zur Bedarfsplanung und zu Schutzimpfungen – nach Einschätzung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein ist das Gesetz ein „Bürokratie-Tsunami“.

Welche Vorteile bringt das Gesetz mit sich?

Dr. Grebe: Das kommt auf den Standpunkt an. Aus Sicht der Ärzteschaft werden der nicht unerhebliche Eingriff in die freie Selbstverwaltung und die bürokratische Kleinteiligkeit kritisiert. Allerdings winkt der Gesetzgeber mit höherer Vergütung bei der Behandlung von Patienten in der offenen Sprechstunde und bei Vermittlung über die TSS. Aus Patientenperspektive ist die schnellere Terminvermittlung beim Facharzt und die gezielte Steuerung sicher von Vorteil. Auch die Erreichbarkeit der 116 117 rund um die Uhr wird gerne angenommen. Wobei ich mich frage, ob tatsächlich die Notwendigkeit bestehen muss, durch ein nächtliches Telefonat einen kurzfristigen Termin zum Beispiel beim Dermatologen zu vereinbaren. Rund anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des TSVG kann niemand sagen, ob durch dieses umfangreiche Gesetz die ambulante medizinische Versorgung in  nserem Land besser, sprich effizienter geworden ist und die Akteure im Gesundheitswesen zufriedener sind. Allerdings sind Aufmerksamkeit und Bekanntheitsgrad für die TSS und die zentrale Rufnummer 116 117 enorm gestiegen, nicht zuletzt durch die Corona-Krise seit März 2020.

Und was bedeutet das Gesetz für die tägliche Arbeit in den Praxen?

Dr. Grebe: Mehr Service für Bürger und Patienten vermehrt leider nicht die Zeit der Ärztin/des Arztes und der Medizinischen Fachangestellten (MFA). Es wird immer schwieriger, innerhalb der vorgegebenen Frist Termine zu vermitteln. Der Aufwand für Logistik und Personal wird sich in Zukunft weiter erhöhen. Die offenen Sprechstunden bringen häufig gute Organisation und eingespielte administrative Abläufe in den Facharztpraxen durcheinander, dadurch erhöht sich der Stresspegel bei den Angestellten und die Arbeitsqualität leidet. Diese Unkalkulierbarkeit ist ein großer Nachteil des Konzepts und wird leider die aktuellen Probleme in der ambulanten Krankenversorgung nicht lösen. Ob auf Dauer der vom Gesetzgeber verordnete Mehraufwand an Organisation, Bürokratie und Steuerung die medizinische Versorgung besser macht, bleibt abzuwarten. Eins aber ist sicher: Eine gute Arzt-Patientenbeziehung ist nach wir vor die Grundlage einer erfolgreichen medizinischen Versorgung – im ambulanten wie stationären Sektor.

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Dr. Ivo G. Grebe, Ärztekammer Nordrhein, Vorsitzender Kreisstelle Aachen-Stadt