Ausschlussgründe von einer Blutspende

Über die Zulassung zur Blut- oder Thrombozytenspende entscheidet die/der untersuchende Ärztin/Arzt des Blutspendedienstes im Sinne des Schutzes Ihrer Gesundheit und der des Blutempfängers aufgrund rechtlicher Vorgaben. Die Nichtzulassung zur Spende erfolgt also nur aus hygienischen, medizinischen und sicherheitsrechtlichen Erwägungen und bedeutet keine Diskriminierung von spendewilligen Personen oder Bevölkerungsgruppen.

Anforderungen an Spender (Ausschlusskriterien/Rückstellungskriterien)

Kriterien für einen Ausschluss

Dauerhaft von der Spende auszuschließen sind

  • Personen
    • mit schweren Herz- und Gefäßkrankheiten,
    • mit schweren Erkrankungen des Zentralnervensystems,
    • mit klinisch relevanten Blutgerinnungsstörungen,
    • mit wiederholten Ohnmachtsanfällen oder Krämpfen,
    • mit anderen schweren aktiven oder chronischen Krankheiten des gastrointestinalen, urogenitalen, hämatologischen, immunologischen, metabolischen, renalen oder respiratorischen Systems, bei denen die Blutspende eine Gefährdung des Spenders oder des Empfängers nach sich ziehen kann, oder
    • die an bösartigen Neoplasien (Ausnahmen: in situ Karzinom und Basalzellkarzinom nach kompletter Entfernung) leiden oder litten,
    • mit Diabetes mellitus, sofern mit Insulin behandelt,
  • Personen, bei denen eine der folgenden Infektionen nachgewiesen wurde:
    • HIV-1 oder HIV-2, (unabhängig von einer antiretroviralen Therapie),
    • Hepatitis B (HBV),  
    • Hepatitis C (HCV),
    • HTLV Typ 1 oder Typ 2 (HTLV-1/-2),
    • Protozoonosen: Babesiose, Trypanosomiasis (z. B. Chagas-Krankheit), Leishmaniose,
    • Syphilis,
    • Malaria, Osteomyelitis, Tuberkulose sowie Infektionen mit Salmonella typhi und paratyphi (Ausnahme nach gesicherter Ausheilung gemäß dokumentierter ärztlicher Beurteilung; bzgl. Malaria siehe unten),
    • andere chronisch persistierende bakterielle Infektionen, wie Brucellose, Fleckfieber und andere Rickettsiosen, Lepra, Rückfallfieber, Melioidose oder Tularämie (Ausnahme nach gesicherter Ausheilung gemäß dokumentierter ärztlicher Beurteilung),
  • Personen mit dem Risiko der Übertragung spongiformer Enzephalopathien (TSE):
    • nach Behandlung mit aus menschlichen Hypophysen gewonnenen Hormonen,
    • nach Erhalt von Dura mater- bzw. Korneatransplantaten,
    • bei nachgewiesener oder einem Verdacht auf TSE (Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit oder andere TSE),
    • wegen eines familiären Risikos, eine TSE zu entwickeln (bekannte Creutzfeldt-Jakob-Krankheit oder eine andere TSE bei einem oder mehreren Blutsverwandten),
    • nach einem Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland von insgesamt mehr als 6 Monaten in den Jahren 1980-1996,
    • nach einer Operation und/oder Transfusion (zelluläre Blutprodukte, therapeutisches Plasma) im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem 01.01.1980,
  • Empfänger von Xenotransplantaten, Frischzellen tierischen Ursprungs,
  • Personen, die Drogen konsumieren oder Medikamente missbräuchlich zu sich nehmen, oder bei denen ein begründeter Verdacht dessen besteht.
Kriterien für eine Rückstellung
Infektionen

Zeitlich begrenzt von der Spende zurückzustellen sind Personen

  • nach gesicherter Ausheilung von Q-Fieber für 2 Jahre,
  • nach Abklingen der Symptome einer Toxoplasmose für 6 Monate,
  • nach Abschluss der Behandlung eines rheumatischen Fiebers für 2 Jahre,
  • nach einer Hepatitis A bzw. dem Nachweis einer HAV-Infektion (IgM-AK) für 4 Monate,
  • nach fieberhaften Erkrankungen und/oder Durchfallerkrankungen unklarer Ursache für 4 Wochen,
  • nach Abklingen der Symptome anderer als der oben erwähnten Infektionskrankheiten (mit Ausnahme unkomplizierter Infekte) für mindestens 4 Wochen,
  • nach einem unkomplizierten Infekt für 1 Woche.
Exposition mit dem Risiko, eine übertragbare Infektion zu erwerben
 

Zeitlich begrenzt von der Spende zurückzustellen sind Personen

  • mit einem Sexualverhalten, das ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt, für 4 Monate:
    • Sexualverkehr zwischen Frau und Mann mit häufig wechselnden Partnern / Partnerinnen,
    • Sexualverkehr einer Transperson mit häufig wechselnden Partnern/Partnerinnen,
    • Sexualverkehr zwischen Männern (MSM) mit einem neuen Sexualpartner oder mehr als einem Sexualpartner,
    • Sexarbeit,
    • Sexualverkehr mit einer Person mit einer der vorgenannten Verhaltensweisen,
    • Sexualverkehr mit einer Person, die mit HBV, HCV oder HIV infiziert ist,
    • Sexualverkehr mit einer Person, die in einem Endemiegebiet / Hochprävalenzland für HBV, HCV  oder HIV lebt oder von dort eingereist ist.
  • die aus einem Gebiet eingereist sind, in dem sie sich kontinuierlich länger als 6 Monate aufgehalten haben, und in dem sich HBV-, HCV-, HIV- oder HTLV-1/-2-Infektionen vergleichsweise stark ausgebreitet haben, für 4 Monate nach dem letzten Aufenthalt; Zulassung zur Spende im Falle kürzerer Aufenthalte kann nach ärztlicher Beurteilung erfolgen,
  • während einer Haft und nach Haftentlassung für 4 Monate,
  • bei engen Kontakten innerhalb einer häuslichen Lebensgemeinschaft mit dem Risiko einer Infektion mit Hepatitisviren (HBV, HCV, HAV) für 4 Monate nach letztem Kontakt,
  • die in einem Malaria-Endemiegebiet geboren oder aufgewachsen sind oder die sich kontinuierlich über mehr als 6 Monate in einem Malaria-Endemiegebiet aufgehalten hatten, für 4 Jahre nach Verlassen der Endemieregion; vor Aufnahme der Spendetätigkeit muss durch eine gezielte Anamnese, klinische Untersuchung und durch eine validierte und qualitätsgesicherte Labordiagnostik festgestellt werden, dass kein Anhalt für Infektiosität besteht,
  • nach Besuch eines Malaria-Endemiegebietes für mindestens 6 Monate,
  • die sich unter Berücksichtigung der jeweiligen epidemiologischen Situation in einem Gebiet mit fortlaufender Übertragung von transfusionsrelevanten Arboviren, z. B. West-Nil-Virus (WNV), Zika-Virus, Chikungunya-Virus, aufgehalten haben, für eine Frist entsprechend der Inkubationszeit und Virämie, sofern nicht aufgrund einer Anordnung des PEI die Möglichkeit einer Testung besteht,
  • nach allogenen Gewebetransplantaten (Dura mater- und Korneatransplantate, siehe weiter oben) und nach großen Operationen für 4 Monate,
  • nach anderen Operationen im Ermessen des Arztes,
  • nach Endoskopien mit flexiblen Instrumenten sowie Katheteranwendungen, mit Ausnahme von Einmalkathetern, für 4 Monate,
  • nach Empfang von autologen und/oder allogenen zellulären Blutprodukten und/oder therapeutischem Plasma für 4 Monate,
  • nach invasiver Exposition, auch Schleimhautkontakt, gegenüber Fremdblut bzw. Verletzungen mit durch Fremdblut kontaminierten Injektionsnadeln oder Instrumenten für 4 Monate,
  • nach einer Akupunktur, falls diese nicht unter aseptischen Bedingungen mit Einmalnadeln durchgeführt wurde, für 4 Monate,
  • nach Tätowierungen sowie anderen kosmetischen Eingriffen mit Haut- oder Schleimhaut-verletzungen (z. B. Ohrlöcher, Piercings, transdermale Implantate, Cutting, Branding, permanentes Make-Up) für 4 Monate,
  • nach einem kleinen operativen Eingriff oder einer Zahnextraktion für 1 Woche und nach abgeschlossener Wundheilung,
  • nach zahnärztlicher Behandlung sowie professioneller Zahnreinigung für 1 Tag.
Impfungen

Zeitlich begrenzt von der Spende zurückzustellen sind Personen

  • nach Verabreichung von Lebendimpfstoffen (z. B. gegen Gelbfieber, Röteln, Masern, Mumps, Varizellen, Typhus, Cholera) für 4 Wochen,
  • nach Impfung gegen Tollwut bei Verdacht auf Exposition für 12 Monate,
  • nach Hepatitis-B-Impfung für 4 Wochen.

Keine Rückstellung ist erforderlich nach Applikation von Tot- bzw. Toxoidimpfstoffen oder gentechnisch hergestellten Impfstoffen (z. B. Poliomyelitis inaktiviert, Typhus inaktiviert, Diphtherie, Influenza, Cholera inaktiviert, Tetanus, FSME, Hepatitis A, SARS-CoV-2), sofern der Spender ohne klinische Symptome und bei Wohlbefinden ist.

Sonstige Rückstellungsgründe

Zeitlich begrenzt von der Spende zurückzustellen sind Personen

  • nach Verabreichung von Sera tierischen Ursprungs für 12 Monate,
  • während und 6 Monate nach Schwangerschaft und während der Stillzeit,
  • nach Einnahme einer medikamentösen HIV-Präexpositionsprophylaxe für 4 Monate,
  • nach Medikamenteneinnahme in Abhängigkeit von der Pharmakokinetik und der Indikation des angewendeten Medikamentes,
  • mit Allergiesymptomen zum Zeitpunkt der Spende, die das Allgemeinbefinden des Spenders einschränken,
  • mit Alkoholmissbrauch; Alkoholkranke dürfen nach 12-monatiger Abstinenz zugelassen werden,
  • mit einem Verhalten oder einer Tätigkeit, das/die ein hohes Risiko für durch Blut übertragene Infektionskrankheiten birgt, z. B. bei beruflichen oder anderen Expositionen gegen-über hochpathogenen Erregern, nach Beendigung des Verhaltens oder der Tätigkeit für einen Zeitraum, der je nach Krankheit und Verfügbarkeit geeigneter Tests festgelegt wird.
Rückstellung wegen besonderer epidemiologischer Situationen

Zeitlich begrenzt von der Spende zurückzustellen sind Personen

  • mit einem Expositionsrisiko bei besonderen epidemiologischen Situationen, wie Epidemien oder Ausbrüchen, angepasst an die entsprechende Situation.

Aus: Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)
Aufgestellt gemäß §§ 12a und 18 Transfusionsgesetz von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut Gesamtnovelle 2017, umschriebenen Fortschreibung 2021.