Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung

Hinweis zu nachstehenden Formularen

Bitte laden Sie das für Sie passende Formular herunter und beachten Sie folgende Hinweise beim Ausfüllen der Bescheinigungen: 

  • Bescheinigung Schengener Abkommen:
    Die Abschnitte B und C müssen vollständig ausgefüllt werden.
     
  • Bescheinigung für andere Länder:
    Die Abschnitte C und D müssen vollständig ausgefüllt werden.

Anschließend können Sie die Bescheinigungen wieder an uns zurücksenden (spzacukaachende). Nach Eingang prüfen und vervollständigen wir Ihre Unterlagen. Erst im Anschluss können die Bescheinigungen vom zuständigen Gesundheitsamt Ihres Wohnortes genehmigt werden.

Die Rezepte und Bescheinigungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung liegen nach zwei Arbeitstagen für Sie im SPZ bereit und können Montag-Donnerstag von 13:00-15:00 Uhr und Freitag von 08:00-13:00 Uhr abgeholt werden.