Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung
Hinweis zu nachstehenden Formularen
Bitte laden Sie das für Sie passende Formular herunter und beachten Sie folgende Hinweise beim Ausfüllen der Bescheinigungen:
- Bescheinigung Schengener Abkommen:
Die Abschnitte B und C müssen vollständig ausgefüllt werden.
- Bescheinigung für andere Länder:
Die Abschnitte C und D müssen vollständig ausgefüllt werden.
Anschließend können Sie die Bescheinigungen wieder an uns zurücksenden (spzacukaachende). Nach Eingang prüfen und vervollständigen wir Ihre Unterlagen. Erst im Anschluss können die Bescheinigungen vom zuständigen Gesundheitsamt Ihres Wohnortes genehmigt werden.
