Hinweise für Begleitpersonen
Bitte beachten Sie:
Begleitpersonen haben zu Kontrollbereichen der Nuklearmedizin nach Strahlenschutzverordnung (StrSchV) grundsätzlich, bis auf begründete Ausnahmen, keinen Zutritt.
⇒ Weitere Informationen in verschiedenen Sprachen:











