Corona-Ausblick: Was erwartet uns im Herbst?

Die Corona-Sommerwelle neigt sich dem Ende – laut dem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sei dies Grund zur Freude, doch keineswegs eine Entwarnung. Expertinnen und Experten rechnen im Herbst mit einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen, da das Leben dann wieder verstärkt in Innenräumen stattfinden wird. Es werde daher sicherlich neue Corona-

Auflagen, aber auch neue Omikron-Impfstoffe geben.

Die vergangenen Winter waren von stark ansteigenden Infektionszahlen geprägt. Auch in diesem Jahr werden Herbst- und Winterwellen erwartet. Eine genaue Vorhersage, wie stark diese ausfallen, ist nicht möglich, da es  von der vorherrschenden Virusvariante und deren Eigenschaften abhängt. Doch eines ist sicher: Die Ausgangslage hat sich im Vergleich zu den beiden Vorjahren verändert. Durch den hohen Immunisierungsgrad der  Bevölkerung sowie das derzeitige Auftreten von Virusvarianten mit verringerter Krankheitsschwere besteht für viele Menschen ein geringeres Risiko, schwer zu erkranken – das gilt vor allem für die jüngeren  Bevölkerungsgruppen. 

Allerdings müssen sich das Gesundheitswesen und weitere Sektoren des öffentlichen Lebens sowie die Bevölkerung darauf einstellen und vorbereiten, dass SARS-CoV-2 und andere Atemwegsinfektionen im Herbst und Winter 2022 saisonal bedingt zunehmen werden. Grund dafür ist die fortschreitende Virusevolution, die verbleibende Immunitätslücke und die abnehmende Immunität im Laufe der Zeit. Inwieweit die neuen Virusvarianten  Einfluss nehmen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.

FORTENTWICKLUNG DES INFEKTIONSSCHUTZGESETZES

Die Bevölkerung ist durch zwei Jahre Pandemie geprägt. Die herrschende Informationsflut, aber auch persönliche Erfahrungen mit COVID-19 und der Impfung wirken sich auf die Wahrnehmung aus. Mittlerweile wird die  Corona-Situation durch die geringere Krankheitsschwere der Omikron-Variante im Vergleich zur Delta-Variante und dem höheren Immunisierungsgrad als nicht mehr so riskant für die Gesundheit angesehen. Dadurch sinkt  die persönliche Bereitschaft für freiwillige Schutzmaßnahmen wie das Abstandhalten und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes deutlich. Zudem sind Booster-Impfungen derzeit weniger nachgefragt. Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes, das zum 1. Oktober in Kraft tritt, sollen den Spagat zwischen größtmöglicher Wahrung der Freiheitsrechte und gleichzeitig notwendiger Schutzmaßnahmen schaffen. Das Infektionsschutzgesetz  sieht ein Zweistufenkonzept mit Maskenpflicht, Tests, Abstandsgeboten und Personenobergrenzen vor. Die Regeln der ersten Stufe räumen den Bundesländern die Möglichkeit ein, weitere Auflagen wie das Tragen von  Atemschutzmasken in Innenräumen zu erlassen. Die zweite Phase tritt nur im Fall einer besonders bedrohlichen Entwicklung der Ansteckungen ein. Sie ermöglicht einen Wegfall von Ausnahmen und einen Erlass von  Obergrenzen für Versammlungen. Lockdowns, Schul- und Betriebsschließungen sowie Ausgangssperren sollen in beiden Phasen ausgeschlossen sein. Das Impfschutzgesetz enthält ebenfalls Regelungen für die Impfkampagne mit neuen Impfstoffen.

VIERTE IMPFUNG NUR FÜR BESTIMMTE GRUPPEN EMPFOHLEN

Das Virus verändert sich und kann dem aufgebauten Immunschutz teilweise ausweichen. Durch die Anpassung an Omikron-Viren soll der Impfstoff besser mit den tatsächlich zirkulierenden Viren übereinstimmen. Das  Bundesgesundheitsministerium erwartet, dass die verschiedenen angepassten Impfstoffe alle im Herbst zur Verfügung stehen werden. Welche Bevölkerungsgruppen zuerst einen Zugang zu den angepassten Impfstoffen  erhalten werden, muss noch geklärt werden. 

Bisher war eine dritte Impfung, die sogenannte Booster-Impfung, der beste Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf. Doch gerade ältere Menschen oder  immungeschwächte Menschen benötigen eine vierte Impfung, um auf diese Schutzwirkung zu kommen. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission für bestimmte Personengruppen schon jetzt eine zweite Corona-Auffrischungsimpfung mit den bisherigen oder neuen Impfstoffen. Dazu zählen Menschen über 60 Jahren, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie immungeschwächte Menschen ab fünf Jahren. Ebenso greift die  Empfehlung für Beschäftige in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen insbesondere mit direktem Patientenkontakt. Bei ihnen soll die erneute Auffrischungsimpfung frühestens sechs Monate nach der ersten Booster-Impfung 
verabreicht werden. 

MASKEN UND ABSTAND WEITERHIN SINNVOLL 

Das Virus ist auch weiterhin überall anzutreffen, sodass sich eine Infektion kaum verhindern lässt. Wer andere schützen und die eigenen Chancen auf einen leichten Verlauf verbessern möchte, sollte sich die erste oder auch zweite Booster-Impfung verabreichen lassen und vor allem bei Zusammenkünften in Innenräumen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und sofern möglich bei Zusammentreffen vieler Menschen, ausreichend Abstand wahren.