Die Blut- und Plasmaspende wird inklusiver!

Die Änderung des Transfusionsgesetzes 2023 soll mehr Menschen die Möglichkeit zur Blut- und Plasmaspende geben. Für die Zulassung zur Spende wird, in Bezug auf Infektionsrisiken durch das Sexualverhalten, nun ausschließlich das individuelle Verhalten herangezogen. Daher wurden die Fragen zum Sexualverhalten angepasst.

Alle Spendewilligen werden nun gefragt, ob ...

  • ... sie in den letzten 4 Monaten mehr als zwei Sexualpartner oder Sexualpartnerinnen hatten.
  • ... sie in den letzten 4 Monaten Analverkehr mit einer neuen Person oder Analverkehr mit mehr als einer Person hatten.

Trifft beides nicht zu, werden sie bei Erfüllung aller weiteren Eignungskriterien zur Spende zugelassen.

Warum sind die Fragen so konkret?

Häufig wechselnde oder neue Sexualpartner oder Sexualpartnerinnen erhöhen das Risiko für sexuell übertragbare Infektionskrankheiten. Analverkehr ist mit einem höheren Risiko für die Übertragung von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen verbunden als vaginaler oder oraler Verkehr. Trotz sorgfältiger Testung aller Spenden können einige Infektionen erst bis zu 4 Monate nach Ansteckung nachgewiesen werden. Daher sind diese Fragen so wichtig!

Zum Schutz der Personen, denen mit einer Spende geholfen wird, bitten wir um Verständnis dafür, dass diese sehr persönlichen Fragen gestellt werden müssen.

Für Presserückfragen wenden Sie sich bitte an:

Uniklinik RWTH Aachen
Stabsstelle Unternehmenskommunikation
Dr. Mathias Brandstädter
Tel. 0241 80-89893
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