Ausschlussgründe von einer Blutspende

Über die Zulassung zur Blut- oder Thrombozytenspende entscheidet die/der untersuchende Ärztin/Arzt des Blutspendedienstes im Sinne des Schutzes Ihrer Gesundheit und der des Blutempfängers aufgrund rechtlicher Vorgaben. Die Nichtzulassung zur Spende erfolgt also nur aus hygienischen, medizinischen und sicherheitsrechtlichen Erwägungen und bedeutet keine Diskriminierung von spendewilligen Personen oder Bevölkerungsgruppen.

Detaillierte Informationen zu Ausschluss- und Rückstellungsgründen finden Sie hier