HPV-Impfung

Information für gesetzlich Krankenversicherte

Sehr geehrte Patientinnen,

die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts, welche für die Empfehlung von Impfungen zuständig ist, empfiehlt die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) für alle Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Spätestens bis zu dem Ende des 18. Lebensjahres (d. h. bis zu dem Tag vor dem 18. Geburtstag) sollen versäumte Impfungen gegen HPV nachgeholt werden.

Alle von der STIKO empfohlenen Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Für die HPV-Impfung außerhalb der Schutzimpfungsrichtlinie (z. B. im Rahmen einer Postkonisationsprophylaxe) kann sich eine Anfrage zur Kostenübernahme bei der persönlichen Krankenversicherung lohnen.

Für Impfungen, die nach dem 18. Geburtstag vervollständigt werden, sollte die Kostenübernahme mit der Krankenkasse abgeklärt werden.

Übersicht der zusätzlich vereinbarten Satzungsimpfungen mit verschiedenen Krankenkassen und Abrechnungshinweisen (Stand: Oktober 2020):
HPV Impfungen – bis 26 Jahre