Heute tritt das GDNG: Ersten Handlungsempfehlungen für Forschungseinrichtungen in der Intensiv- und Notfallmedizin veröffentlicht

Heute tritt das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) in Kraft. Damit ist zum ersten Mal eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für Verbundforschungsprojekte geschaffen, die vor allem in der Intensiv- und Notfallmedizin für die Qualitätssicherung sowie Steuerung von Prozessen und Ressourcen von großer Bedeutung ist. Wo Möglichkeiten geschaffen werden, entstehen aber auch Pflichten. So haben drei Fachgesellschaften, die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), die TMF – Technologie und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung und die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS), Handlungsempfehlungen für den Umgang mit dem GDNG in der intensiv- und notfallmedizinischen Forschung publiziert. „Wir erleben einen Kulturwechsel von der Verhinderung unerlaubter Datennutzung hin zu Transparenz und Kontrolle“, sind sich die Vertreterinnen und Vertreter der interdisziplinären und interprofessionellen Arbeitsgruppe einig.

Quelle: DIVI-Pressemitteilung 


GDNG Kommentierung und erste Handlungsempfehlungen:

Röhrig R, Schlünder I, Bienzeisler J, Sax U, Lipprandt M, Balzer F, Hübner U, Semler SC, Dincklage F: Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz und was dies für die Forschung in der Intensiv- und Notfallmedizin bedeutet. DIVI 2024; 15: 016–024 DOI 10.53180/DIVI.2024.0016–0024 oder direkt zum PDF.


 

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