Früherkennung

PAP-Zytologie

Eine Dysplasie am Gebärmutterhals entwickelt sich über einen längeren Zeitraum, in dem sich die Zellen immer stärker krankhaft verändern. Diese Zellveränderungen lassen sich bei der Früherkennung erkennen und behandeln. So lässt sich die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs verhindern.

Jede Frau ab 20 Jahren hat in Deutschland Anspruch auf eine jährliche gynäkologische Krebsfrüherkennungsuntersuchung. Dazu gehört neben anderen Untersuchungen der sogenannte PAP-Test. Dabei werden Zellen von der Schleimhaut des Muttermundes und des Gebärmutterhalses mit einem Wattestäbchen oder einer kleinen Bürste „abgestrichen” (deshalb auch „Zellabstrichuntersuchung”) und mikroskopisch untersucht. Die Beurteilung der Zellen (zytologische Untersuchung) gibt Auskunft darüber, ob und wie stark die Zellen krankhaft verändert sind. Je nach Grad der Zellveränderung wird eine Einstufung vorgenommen (PAP I bis PAP V). Pap I bedeutet normale gesunde Zellen, während bei einem Pap V bereits Zellen eines bösartigen Tumors nachweisbar sind. Der PAP-Test ist schmerzlos, unkompliziert – und sehr effektiv: Rund 80 Prozent aller Krebsvorstufen können durch auffällige Zellveränderungen so frühzeitig erkannt werden.
 

Dysplasie (Krebsvorstufen oder Präkanzerosen)

Je nachdem wie ausgeprägt die beim PAP-Test festgestellte Zellveränderung ist, schließen sich weitere Untersuchungen an. Das Ergebnis PAP Klasse I oder II ist normal und erfordert lediglich die weitere regelmäßige Teilnahme am Vorsorgeprogramm. Alle Frauen mit anderen PAP-Befunden wie PAP Klasse III, IIID, IVa, IVb oder V sollten von Experten in einer sogenannten Dysplasiesprechstunde untersucht werden. Dabei gilt es, eine Dysplasie (Krebsvorstufe oder Präkanzerose) auszuschließen.

Während der PAP-Test Auskunft darüber gibt, ob einzelne Zellen verändert sind, nimmt die Biopsie das Gewebe – also einen Verbund von Zellen – in den Blick. Mit der Untersuchung lässt sich feststellen, wie weit sich die Zellveränderung bereits im Epithel des Gebärmutterhalses ausgebreitet hat. Dazu untersuchen Pathologen das aus dem verdächtigen Areal entnommene Gewebe unter dem Mikroskop, das als histologische Untersuchung bezeichnet wird.

Das Ergebnis dieser histologischen Untersuchung wird mit der CIN-Einteilung (CIN I bis CIN III) klassifiziert. CIN steht für zervikale intraepitheliale Neoplasien (CIN, englisch: cervical intraepithelial neoplasia). Häufig wird auch hierbei von leichten, mäßigen und schweren Dysplasien gesprochen.

Je nachdem wie weit fortgeschritten die Gewebeveränderungen sind, unterscheidet man verschiedene Stadien. Wichtig dabei ist: Dysplasien beziehungsweise ein CIN-Befund sind Krebsvorstufen (Präkanzerose), aber bedeuten nicht Krebs und die betroffene Frau ist nicht gefährdet und nicht ernsthaft erkrankt. Krebsvorstufen sind auf die Oberfläche des Gebärmutterhalses beschränkt und noch nicht in das tiefer liegende Bindegewebe eingewachsen und damit im Moment der Diagnose nicht gefährlich. Eine Entdeckung von Krebsvorstufen und ihre sorgfältige Kontrolle und Behandlung sind aber wichtig, da dadurch die künftige Entstehung von Krebs verhindert werden kann. Leichte Dysplasien (CIN I) und mäßige Dysplasien (CIN II) heilen oft von selbst wieder ab. CIN I-Befunde bilden sich in 50 bis 70 Prozent der Fälle spontan zurück. Wir empfehlen eine vierteljährliche zytologische (PAP-Test) und kolposkopische Kontrolle (Scheidenspiegelung) von leichten und mittelgradigen Veränderungen, weil damit eine chirurgische Übertherapie vermieden wird. Hält die Veränderung über einen längeren Zeitraum an oder schreitet sie zu einem CIN III fort, sollte eine Exzision durchgeführt werden. Liegt ein CIN-III-Befund und damit eine schwere Dysplasie (auch ein „Carcinoma in situ” genannt) vor, muss in der Regel sofort eine Exzision erfolgen (sogenannte Konisation).