Bewerbung
Einmal jährlich stellen wir 28 Ausbildungsplätze zur Verfügung.
Nächster Ausbildungsbeginn: 1. Oktober 2025
Bewerbungszeitraum: Ende August 2024 bis Mai 2025
Frühzeitige Einreichung der Bewerbungsunterlagen wird empfohlen.
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich bitte über unser Bewerbungsportal (siehe Button) mit folgenden Unterlagen:
- Bewerbungsbogen inklusive Lichtbild
- Anschreiben
- Handschriftliche Darstellung der Motivation für Ihre Bewerbung
- Unterschriebener tabellarischer Lebenslauf
- Abschlusszeugnis bzw. letztes Schulzeugnis und ggf. weitere Zeugnisse (Praktika, FSJ, BFD, etc.)
- Bescheinigung Pflegepraktikum (sechs Wochen)
- Gesundheitsbescheinigung
Bei internationalen Bewerbungen sind außerdem notwendig:
- Für die Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse und Bildungsabschlüsse wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Düsseldorf: Zeugnisanerkennung | Bezirksregierung Düsseldorf (nrw.de)
- Nachweis eines C1-Sprachniveaus zum Bewerbungsbeginn
- Aufenthaltserlaubnis zu sonstigen Ausbildungszwecken in NRW (bei Nicht-EU-Herkunft)
Berücksichtigt werden nur vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen.
Da die Anzahl der Bewerber weit höher liegt, wenden wir ein besonderes Auswahlverfahren an. Dieses findet parallel zum Bewerbungsverfahren ab November/Dezember 2024 statt.
Über Termine für Informationsveranstaltungen zur Ausbildung werden wir Sie demnächst hier informieren. Sollten Sie sich bereits beworben haben, werden Sie automatisch informiert.
Sie können Physiotherapeut/in werden, wenn Sie
- Abitur oder Fachhochschulreife haben
- über ein intaktes Hör- und Sehvermögen (ggf. mit Hilfsmitteln) verfügen
- die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen
- gesundheitlich geeignet sind (wir fordern später eine Bescheinigung ein)
- ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild haben
- bis zum Beginn der Ausbildung ein insgesamt sechswöchiges Krankenpflegepraktikum absolviert haben. Dieses Praktikum ist obligat und stellt einen Zusatz zu eventuellen Hospitationen in Physiotherapieeinrichtungen dar. Im Hinblick auf eine selbstkritische Überprüfung der Beweggründe zur Berufswahl ist das Krankenpflegepraktikum ein geeigneter Test. Währenddessen sollen Sie herausfinden, ob sich der Berufswunsch tatsächlich mit Ihren Fähigkeiten und Neigungen vereinbaren lässt. Als Krankenpflegepraktikum anerkannt werden krankenpflegerische Tätigkeiten in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Das kann selbstverständlich im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes oder eines freiwilligen sozialen Jahres oder auch während einer anderen Ausbildung (Hebamme etc.) geschehen. Sie können das Pflegepraktikum und das FSJ auch in der Uniklinik RWTH Aachen absolvieren.
Hier können Sie sich eine Vorlage für die Praktikumsbescheinigung herunterladen.
Für Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund ist ein Sprachkenntnisnachweis der deutschen Sprache (Niveaustufe C 1) erforderlich. Dies gilt sowohl für die Ausbildung als auch für das duale Studium.
Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen
Bitte reichen Sie ausländische Bildungsnachweise nur in amtlich übersetzter deutscher Sprache ein (ggf. beglaubigte Fotokopien). Senden Sie Ihre Zeugnisse an die Bezirksregierung in Köln zur Feststellung der Gleichwertigkeit mit deutschen Bildungsabschlüssen.
Kontakt
Bezirksregierung Köln
Zeughausstr. 4-8 + 10
Postfach 10 15 48
50667 Köln
Tel.: 0221 147-2048 (Zentrale 147-0)
Tel.: 0221 147-2886
www.bezreg-koeln.nrw.de*
Anerkennung von Ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen
Anerkennungen von ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen können nicht in Köln anerkannt werden. Senden Sie in diesem Fall Ihre Zeugnisse bitte an die Bezirksregierung in Düsseldorf.
Kontakt
Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle für das Land NRW
Fischerstr. 10
40477 Düsseldorf
oder
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
Tel.: 0211 47-50
Über Ihre Bewerbung um einen Ausbildungsplatz an unserer Ausbildungsakademie für Pflegeberufe kann erst bei Vorlage der Zeugnisanerkennung entschieden werden.