Generelles Besuchsverbot an der Uniklinik RWTH Aachen

An­ge­sichts der Aus­brei­tung des Co­ro­na­vi­rus ste­hen die Kli­ni­ken in Deutsch­land mo­men­tan vor gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen. Des­halb hat die Uniklinik RWTH Aachen ver­schie­de­ne Maß­nah­men er­grif­fen – und bittet um Mithilfe und Verständnis der Angehörigen und Freude unserer Patienten.

Um die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen und die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung von Patientinnen und Patienten, Angehörigen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie möglicherweise (bei unerkannten Infektionen) auch von Besucherinnen und Besuchern zu minimieren, folgt die Uniklinik RWTH Aachen der Weisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, und erlässt ab sofort ein generelles Besuchsverbot. Das bedeutet, es sind aktuell keine Besuche in der Uniklinik RWTH Aachen möglich! Eltern und Begleitpersonen von Kindern sowie von moribunden Patienten, also Menschen, die unmittelbar dem Tode nahe sind, sind von der Regelung ausgenommen.

Bitte nutzen Sie das Telefon oder soziale Medien, um Kontakt zu halten.
In der Uniklinik RWTH Aachen steht allen Patientinnen und Patienten aktuell 24 Stunden am Tag kostenloses WLAN zur Verfügung.

Die Dauer des Besuchsverbots gilt bis zur Aufhebung.

Hinweis für ambulante Patientinnen und Patienten

Falls dringliche ambulante Untersuchungen anstehen, kommen Sie bitte ohne Begleitperson(en). Ausgenommen von dieser Regelung sind Minderjährige sowie Patientinnen und Patienten, die aus körperlichen oder psychischen Gründen nicht dazu in der Lage sind, beispielsweise demente oder gehbehinderte Patienten. Sie dürfen in diesem Fall in Begleitung einer Person zur Untersuchung kommen.

Wir bitten um Ihre Mithilfe, um die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung unserer Patientinnen und Patienten, ihrer Angehörigen, unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie möglicherweise (bei unerkannten Infektionen) auch von Ihnen selbst zu reduzieren. Besuche sollten sich auch in Bereichen mit eingeschränkter Besucherregelung auf nächste Angehörige beschränken. Nach wie vor gilt die Aufforderung, die Hygieneregeln zu befolgen. Sobald die aktuelle Infektionszeit abgenommen hat, werden wir die Besuchsregelung wieder lockern können.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

!!Aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie auch auf unserer Sonderseite!!

Für Presserückfragen wenden Sie sich bitte an:

Uniklinik RWTH Aachen
Stabsstelle Unternehmenskommunikation
Dr. Mathias Brandstädter
Tel. 0241 80-89893
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