Septische Chirurgie im Kopf-/Halsbereich

Auf der äußeren Haut und in der Mundhöhle befinden sich ständig zahlreiche Bakterien und Krankheitserreger. Diese stellen für den Menschen normalerweise keine Gefahr dar. Sie können allerdings über eine Eintrittspforte in den Organismus eindringen, sich ansiedeln und vermehren, wodurch eine schwere und unter Umständen lebensbedrohliche Infektion enstehen kann. So können diese Keime beispielsweise über einen kariösen Zahn, den Zahnhalteapparat oder über Verletzungen der Haut oder Schleimhaut in den Körper gelangen und eine Entzündung hervorrufen.

Es kommt zur Entwicklung von klassischen Entzündungszeichen wie Rötung, Schwellung, Überwärmung, Schmerzen und Funktionseinschränkungen. Kommt es im Verlauf einer Enzündung zur Bildung einer Gewebshöhle mit Eiteransammlung, so spricht man von einem Abzess. Es ist allerdings auch eine schrankenlose Ausbreitung möglich, die so genannte Phlegmone. Aufgabe der septischen Chirurgie ist die operative Behandlung dieser Krankheitsbilder. Für Infektionen gilt der Grundsatz, dass dem Eiter Abfluss geschaffen werden muss. In bestimmten Fällen z. B. bei eingeschränkter Abwehrlage oder bei Ausbreitungsgefahr der Entzündung ist eine zusätzliche Behandlung mit Antibiotika erforderlich. Antibiotika werden je nach Krankheitsbild in Tablettenform oder unter stationären Bedingungen intravenös verabreicht.

Bei Patienten mit ensprechenden Symptomen und Beschwerden werden nach der ärztlichen Untersuchung die notwendigen Maßnahmen besprochen und eingeleitet. Bei kleineren Abszessen ist in der Regel eine ambulante Behandlung möglich. Der Abszess wird in örtlicher Betäubung eröffnet und der Eiter abgelassen. Danach klingen die Beschwerden in der Regel rasch ab. In den folgenden Tagen können weitere Nachbehandlungen erforderlich sein. Nach Abklingen der akuten Beschwerden erfolgt die Beseitigung der Abszessursache wie beispielsweise die Entfernung des schuldigen Zahnes. Bei größeren Abszessen mit Auftreten von Fieber, Schluck- und Atembeschwerden kann unter Umständen ein lebensbedrohlicher Zustand eintreten. Daher ist in diesen Fällen eine sofortige stationäre Behandlung mit intravenöser Antibiotikagabe und Abszesseröffnung über einen kleinen Hautschnitt im äußeren Kopf-/Halsbereich erforderlich. In bestimmten Fällen ist eine Abszesseröffnung in örtlicher Betäubung nicht möglich und muss in Vollnarkose durchgeführt werden. Selbstverständlich erhalten die Patienten bei der Behandlung der Entzündung auch wirksame Schmerzmedikamente. In der Regel kommt es innerhalb weniger Tage zum Abklingen der Beschwerden.