Therapie der Gaumenspalte

Der operative Verschluss der Gaumenspalte erfolgt um den 12. Lebensmonat. Der komplette Verschluss des Gaumens sollte spätestens mit Beendigung des zweiten Lebensjahres vollzogen sein. Hierbei ist für die Terminierung des genauen Operationstermins weniger das chronologische Alter als vielmehr die individuelle Sprachentwicklung Ihres Kindes entscheidend. Neben dem rechtzeitigen Spaltverschluss zur Ermöglichung einer altersgerechten Sprachentwicklung ist jedoch auch eine mögliche Unterdrückung des Oberkieferwachstums durch einen zu frühen Operationszeitpunkt zu beachten. Letztendlich ist die Festlegung des OP-Tages immer das Ergebnis eines auf der Erfahrung aller Teammitglieder beruhenden Entscheidungsprozesses. Wie auch beim Lippenspaltverschluss folgt dem Verschluss der Gaumenspalte ein fünf- bis siebentägiger stationärer Aufenthalt. Eine Nahtentfernung ist bei der Verwendung von selbstauflösendem Nahtmaterial jedoch nicht nötig.