Aufnahme & Abrechnung

In dieser Rubrik finden Sie Informationen zur Patientenaufnahme und Abrechnung von ambulanten und stationären Behandlungsentgelten.

Im Rahmen der ambulanten und stationären Patientenaufnahme sind vorab durch die Patienten Erklärungen und Verträge zu unterzeichnen, die sowohl die Regelleistung als auch ggf. die Wahlleistung der ambulanten und stationären Behandlung betreffen.

Die Abrechnung der ambulanten Behandlung für die Regelleistung richtet sich im humanmedizinischen Bereich nach dem bundesweit „Einheitlichen Bewertungsmaßstab“ (EBM). Für den Bereich der zahnärztlichen ambulanten Behandlung erfolgt die Abrechnung der Regelleistung nach dem bundesweit einheitlichen „Bewertungsmaßstab für Zahnärzte“ (BEMA).

Stationäre Behandlungsentgelte werden nach den Vorgaben des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (INEK) entweder bundesweit einheitlich oder krankenhausindividuell vereinbart abgerechnet. 

Die Abrechnung der Wahlleistung „Chefarztbehandlung“ erfolgt zusätzlich zur Regelleistung nach den Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), bzw. für Zahnärzte (GOZ).

Die Erbringung und Abrechnung von Leistungen ambulanter Operationen (AOP) richtet sich nach dem derzeit gültigen AOP-Katalog, der auf dem mit den Kostenträgern abgestimmten AOP-Vertrag basiert.

Verträge und Erklärungen im Rahmen der ambulanten Krankenhausbehandlung

Die Grundlage der ambulanten Krankenhausbehandlung ist die gültige europäische Krankenversichertenkarte. Sofern diese nicht vorliegt, ist vor der Behandlung eine Einwilligungserklärung zu unterschreiben.

Die ambulante Wahlleistung beinhaltet die Behandlung durch den leitenden Klinikdirektor oder seinen Vertreter. Die Abrechnung der ambulanten Wahlleistung erfolgt gegenüber dem Patienten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), bzw. der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Privat versicherte Patienten erhalten ebenfalls eine Rechnung nach GOÄ, bzw. GOZ.

Im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung können sie über die durch die gesetzlichen Krankenkassen vorgegebenen Regelleistungen hinausgehende individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL-Leistungen) in Anspruch nehmen. Grundlage hierfür ist eine individuell zu unterzeichnende Vereinbarung. Zudem ist es möglich, sich im Rahmen der bestehenden Studentenkurse kostengünstig behandeln zu lassen.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Erklärungen und Verträge zur ambulanten Behandlung.

ambulante Behandlung Regelleistung

ambulante Behandlung Wahlleistung

Verträge und Erklärungen im Rahmen der stationären Krankenhausbehandlung

Im Rahmen der stationären Patientenaufnahme sind vorab durch die Patienten Erklärungen und Verträge zu unterzeichnen, die sowohl die Regelleistung als auch ggf. die Wahlleistung der stationären Behandlung betreffen.

Der Abschluss der Wahlleistung „Unterkunft im großen- oder kleinen Einbettzimmer“ erfolgt nach Abklärung der Verfügbarkeit über die Auswahl im Behandlungsvertrag.

Die Wahlleistung „Chefarztbehandlung“ beinhaltet die Behandlung durch den leitenden Klinikdirektor oder seinen Vertreter. Diese Leistung wird nach GOÄ entweder vom Klinikdirektor selbst oder über das Haus zusätzlich zur Regelleistung berechnet.

stationäre Behandlung Regelleistung

Wahlleistung Chefarztbehandlung

Abrechnung stationärer Entgelte (DRG)

Die allgemeinen Krankenhausleistungen der Uniklinik RWTH Aachen werden überwiegend über diagnoseorientierte bundeseinheitliche Fallpauschalen (DRGs - Diagnosis Related Groups) abgerechnet. Darüber hinaus existieren Zusatzentgelte, Pauschalen und sonstige Zuschläge, die zum Teil krankenhausindividuell mit den Verbänden der Krankenkassen vereinbart werden und sich in Abhängigkeit der Behandlungsart und -dauer auf die Höhe der Behandlungsentgelte auswirken können.

Nachfolgend finden Sie alle diesem Entgeltbereich zuzuordnenden Entgeltkataloge sowie ergänzend den Erfassungsbogen für abzurechnende Bluterzusatzentgelte:

Abrechnung stationärer Entgelte - PEPP

Seit dem Jahr 2013 werden die Leistungen der Psychiatrie und Psychosomatik der Uniklinik RWTH Aachen über tagesbezogene Entgelte abgerechnet. Darüber hinaus existieren Zusatzentgelte, und sonstige Zuschläge, die teilweise krankenhausindividuell mit den Kostenträgern vereinbart wurden und sich in Abhängigkeit der Behandlungsart und -dauer auf die Höhe der Behandlungsentgelte auswirken können.

Nachfolgend finden Sie alle diesem Bereich zuzuordnenden Entgeltkataloge:

Klassifikation der Krankheiten, Operationen und Prozeduren

Nachstehend finden Sie „Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“ (ICD-10) sowie den „Operationen- und Prozedurenschlüssel“ (OPS, früher OPS-301). Die in diesen Katalogen enthaltenen Schlüssel bilden die Grundlage der Dokumentation und Abrechnung der stationären und ambulanten Behandlungsleistungen. Bei der durch die Dokumentation erfolgenden Verschlüsselung der Behandlungsleistungen sind zwingend die Deutschen Kodierrichtlinien zu berücksichtigen. Diese sollen gewährleisten, dass Diagnosen- und Prozedurenklassifikationen in einheitlicher Weise angewendet werden und möglichst auch in schwierigen Fällen eine eindeutige Verschlüsselung erfolgen kann.