Qualitätsdaten und -sicherung

Verschiedene Indikatoren geben Auskunft über die Qualität in der Uniklinik RWTH Aachen und helfen uns, sie langfristig zu sichern. Hier finden Sie weiterführende Daten zur Qualität in unserem Hause.

Seit 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich dazu verpflichtet, in Qualitätsberichten über ihre Arbeit zu informieren. Qualitätsberichte geben einen Überblick über die Strukturen und Leistungen der Krankenhäuser. Zum Beispiel enthalten sie Angaben zum Diagnose- und Behandlungsspektrum, zur Häufigkeit einer Behandlung, zur Personalausstattung und Anzahl der Komplikationen sowie zur Barrierefreiheit.

Hier können Sie einen Einblick in die Qualitätsberichte der Uniklinik RWTH Aachen erhalten:

Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) repräsentiert die 33 Universitätsklinika in Deutschland. Die Broschüre „Qualität Leben“ bietet im universitären Vergleich Zahlen und Fakten zu grundlegenden Therapien und Heilverfahren der Universitätsklinika in Deutschland. Dargestellt werden die speziellen Leistungen der universitären Medizin und ihre Bedeutung in der Versorgungslandschaft. Die aktuelle Version der Broschüre (Zahlen und Fakten) finden Sie hier:

Seit 2016 besteht zwischen der Uniklinik RWTH Aachen und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) eine Qualitätspartnerschaft. Grundlage hierfür sind sowohl hochwertige Angebote für Privat- und Wahlleistungspatienten bei Unterbringung und Service als auch überdurchschnittliche Ergebnisse in der gesetzlich verpflichtenden externen Qualitätssicherung (EQS).

Gesetzliche Grundlage der Externen Qualitätssicherung, die zunehmenden einrichtungs- und sektorübergreifend betrieben wird, sind die Bestimmungen nach § 137, § 135 und § 112 im Sozialgesetzbuch V. Die Bestimmungen gelten für alle Akutkrankenhäuser und ihre Ausführung wird vom gemeinsamen Bundesausschuss regelmäßig aktualisiert.

Ziel der EQS ist es, bestimmte Krankenhausleistungen mit Hilfe geeigneter Qualitätsindikatoren vergleichbar zu machen. Zielgröße ist dabei stets der Nutzen für den Patienten. Zu diesem Zweck werden bestimmte Leistungsbereiche vom gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt, für die alle deutschen Krankenhäuser definierte, qualitätsrelevante Daten erheben. Die Auswertung der Daten erfolgt durch zentrale, unabhängige Institutionen. Auffällige Ergebnisse sind sofort Anlass gezielte Verbesserungen einzuleiten. Der Vorteil von EQS besteht ferner darin, dass mit diesen Daten eine Vergleichbarkeit zwischen Krankenhäusern hergestellt wird. Allerdings wird hier noch nicht hinreichend berücksichtigt, dass die Patienten an Universitätskliniken häufig kränker und komplexer sind als anderswo.

In der Initiative Qualitätsmedizin (IQM) engagieren sich Krankenhäuser aus Deutschland und der Schweiz freiwillig für mehr medizinische Qualität bei der Behandlung ihrer Patienten. Ihr Ziel ist, vorhandenes Verbesserungspotenzial in der Medizin sichtbar zu machen und zum Wohle der Patienten durch aktives Fehlermanagement zu heben. Dafür stellt IQM den medizinischen Fachexperten aus den teilnehmenden Krankenhäusern innovative und anwenderfreundliche Instrumente zur Verfügung.

In der Initiative Qualitätsmedizin engagieren sich länder- und trägerübergreifend derzeit rund 500 Krankenhäusern für mehr Qualität in der Medizin. In Deutschland und der Schweiz versorgen die IQM-Mitglieder jährlich circa 7,8 Millionen Patienten stationär. Das entspricht einem Anteil von 40 Prozent in Deutschland und rund 35 Prozent in der Schweiz.

Qualitätsmessung mit Routinedaten

Das deutsche Fallpauschalensystem bietet die Möglichkeit, weitreichende Qualitätsinformationen aus den Abrechnungsdaten der Kliniken abzuleiten: Jede Leistung im Krankenhaus wird im Zuge der Abrechnung kodiert und in sogenannten ICD (International Classifi cation of Diseases) bzw. OPS (Operationen- und Prozedurenschlüssel) abgebildet. Diese Routinedaten werden von den Kostenträgern überprüft, erfassen jeden behandelten Patienten und sind kurzfristig verfügbar. Die Qualitätsmessung über Qualitätsindikatoren auf Basis von Routinedaten bedeutet deshalb hohe Effizienz (kein zusätzlicher Dokumentationsaufwand in den Kliniken) und Objektivität (leichte Überprüfbarkeit).

Veröffentlichung der Ergebnisse

Alle IQM-Mitglieder verpflichten sich ihre Ergebnisse aus stationären Patientenbehandlungen zu veröffentlichen. Die Uniklinik RWTH Aachen tut dies seit dem Jahr 2008. Zum besseren Verständnis der Logik und Zielsetzung empfehlen wir die Leseanleitung zu den IQM-Qualitätsindikatoren (PDF)

Peer-Review-Verfahren

Bei den sogenannten Peer-Reviews werden Behandlungsprozesse gezielt von auswärtigen Chefärzten begutachtet und auf Verbesserungspotenzial untersucht. Die „Peers“, also erfahrene ärztliche Fachkollegen, prüfen und beraten uns strukturiert und unvoreingenommen. Aus diesen Reviews werden wichtige Erkenntnisse gewonnen, die unsere Ergebnisse weiter verbessern und die Patientenversorgung noch sicherer machen.

Näheres zur Initiative Qualitätsmedizin finden Sie auf der Homepage von IQM.