Schlaganfälle erkennen und richtig handeln

Am 29. Oktober ist Welt-Schlaganfall-Tag und gegebener Anlass, um auf einen der häufigsten neurologischen Notfälle aufmerksam zu machen. Jährlich erleiden in Deutschland rund 270.000 Menschen einen Schlaganfall – das entspricht einem Fall alle zwei Minuten. Früherkennung und schnelle Hilfe können Leben retten und Folgeschäden deutlich verringern.

Als Schlaganfall wird ein „schlagartig“ auftretender Ausfall von Gehirnfunktionen bezeichnet, der durch ein verstopftes Blutgefäß (Hirninfarkt, ischämischer Schlaganfall) oder seltener durch eine Hirnblutung nach dem Zerreißen von Hirn­gefäßen (hämorrhagischer Schlag­anfall) entsteht. Der Schlaganfall zählt zusammen mit Herz- und Krebs­erkrankungen zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland und die häufigste Ursache für bleibende Behinderungen im Erwachsenenalter. Allein im Jahr 2023 wurden bundesweit über 290.000 Menschen wegen eines Schlaganfalls stationär behandelt. 

Mögliche Symptome

Ein Schlaganfall kann sich durch eine Vielzahl plötzlich auftretender Symptome äußern. Häufige Anzeichen sind einseitige Lähmungserscheinungen oder Kraftminderung, insbesondere in Arm oder Bein, sowie Taubheitsgefühle im Gesicht oder an den Extremitäten. Auch Sehstörungen wie verschwommenes oder doppeltes Sehen, Sprachprobleme wie undeutliches Sprechen oder der Verlust des Sprachvermögens, verminderte Ausdrucksfähigkeit und Verständnisstörungen können auftreten. Weitere Warnzeichen sind plötzlicher Schwindel, Gleichgewichtsstörungen, starke Kopfschmerzen sowie Bewusstlosigkeit oder Erbrechen. Diese Symptome sollten stets als medizinischer Notfall betrachtet werden.

Handeln im Notfall

Im Ernstfall ist sofort der Notruf 112 zu wählen, jede Minute zählt. Lassen Sie die betroffene Person nicht allein, sondern bleiben Sie in ihrer Nähe, sprechen Sie beruhigend mit ihr und vermitteln Sie Sicherheit. Lockern Sie gegebenenfalls beengende Kleidung und entfernen Sie Zahnprothesen. Geben Sie der Person nichts zu essen oder zu trinken, da das Schlucken gestört sein könnte. Ist der oder die Betroffene bei Bewusstsein, sollte er oder sie mit leicht erhöhtem Oberkörper ruhig gelagert werden. Bringen Sie die Person bei Bewusstlosigkeit oder Erbrechen in die stabile Seitenlage und kontrollieren Sie regelmäßig Puls und Atmung. Falls keine Atmung oder kein Puls feststellbar sind, leiten Sie umgehend Wiederbelebungsmaßnahmen ein. Dem Rettungsdienst sollten alle beobachteten Symptome, bekannte Vorerkrankungen, eine Medikamentenliste sowie die Uhrzeit des Symptombeginns mitgeteilt werden.

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