en. Zu den nicht-tödlichen Folgen gehören körperliche Konsequenzen wie z.B. Verletzungen; psychosomatische Konsequenzen wie z.B. chronische Schmerzsyndrome oder Reizdarmsyndrom; psychische Folgen wie [...] versuchter Mord nie verjähren. Außerdem gibt es spezielle Ausnahmen der Verjährung wie z.B. Ruhen der Verjährung (§ 78b StGB) und Unterbrechung der Verjährung (§ 78c StGB). Zum anderen gibt es die Vollstr [...] versuchter Mord nie verjähren. Außerdem gibt es spezielle Ausnahmen der Verjährung wie z.B. Ruhen der Verjährung (§ 78b StGB) und Unterbrechung der Verjährung (§ 78c StGB). Zum anderen gibt es die Vollstr